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Von "Pyrrhussieg" bis "Teilerfolg"

Vor einem Jahr hatten acht Verlage Klage gegen die Tagesschau-App für Smartphones und Tablet-PCs eingereicht – das Kölner Landgericht urteilte nun konkret in Bezug auf die App vom 15. Juni 2011, sie sei presseähnlich und dürfe nicht mehr verbreitet werden. Die Verlage begrüßten das Urteil. Auch im Internet gab es diverse Reaktionen.

Von Sina Fröhndrich | 29.09.2012
    Das Medienportal Meedia.de spricht von einem Teilsieg für die Kläger:
    "Ein eminent wichtiger für die klagenden Verlage. Denn entscheidend ist die Aussage, dass die vom Richter untersuchte Version aus seiner Sicht eine unlautere Wettbewerbsverzerrung darstellt."

    Von einem Pyrrhussieg für die klagenden Verlage ist dagegen bei Chip Online zu lesen:

    "Welche Konsequenzen das heutige Urteil abseits von reinem Symbolcharakter haben wird, muss sich erst noch zeigen. Sogar das Gericht selbst scheint dem Urteil keine große Bedeutung zuzumessen. Die DPA zitiert den Vorsitzenden Richter Kehl mit der Aussage 'Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur Tagesschau-App vom 15.06.2011 meint?'"

    Der Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Stadler, vergleicht das Urteil auf seiner Internetseite mit dem Hornberger Schießen:

    "Nach meiner Einschätzung ist aber selbst das vom Landgericht Köln jetzt ausgesprochene Verbot der Fassung vom 15.06.2011 nicht haltbar, weil dies einen Eingriff in die Programmautonomie der ARD darstellt. Für die ARD dürfte es durchaus von Interesse sein, gegen das Urteil Berufung einzulegen, auch mit dem Ziel einer höchstrichterlichen oder verfassungsgerichtlichen Klärung."

    Das Internetprojekt Telemedicus, das sich mit Rechtsfragen der Informationsgesellschaft beschäftigt, spekuliert über die Folgen des Urteils:

    "Was dürfen die Öffentlich-Rechtlichen also im Netz? Der Rundfunkstaatsvertrag kann an dieser Stelle keine deutliche Antwort geben: Das Merkmal der nichtsendungsbezogenen Presseähnlichkeit ist zu schwammig, die Grenzen nicht eindeutig zu ziehen. Und auch das Urteil des Kölner Landgerichts hat nur bedingt für Klarheit gesorgt. Offenbar muss dieses dauerhafte Streitthema erneut auf die politische Agenda."

    Auch Markus Beckedahl vom Blog Netzpolitik.org zieht diesen Schluss:

    "Die richtige Forderung zum jetzigen Zeitpunkt ist: Ändert den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, damit die Tagesschau selbstverständlich uns ihre Inhalte im Netz zur Verfügung stellen kann. Wir bezahlen sie immerhin dafür!"

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