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Vorsicht bei gebrauchten Lebensversicherungen

Wer sich seine Lebensversicherung nicht mehr leisten kann, muss nicht unbedingt den Vertrag auflösen. Der Verkauf kann eine Alternative sein – doch am Markt tummeln sich unseriöse Anbieter, warnt Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten.

Axel Kleinlein im Gespräch mit Georg Ehring | 01.03.2012
    Georg Ehring: Eine Kapitallebensversicherung ist ein langfristiges Geschäft. Man zahlt jahrzehntelang einen oft recht hohen Beitrag und bekommt im Überlebensfall Einzahlungen und Zinsen zurück, und wenn man vorher stirbt, sind die Hinterbliebenen abgesichert. So weit die Theorie, doch die Praxis halten viele Versicherte gar nicht durch, irgendwann kann man sich die Prämie nicht mehr leisten. Eine Alternative zur Auflösung des Versicherungsvertrags ist der Verkauf der gebrauchten Lebensversicherung, doch hier sind nach Ansicht des Bundesaufsichtsamts für Finanzdienstleistungen auch unseriöse Anbieter am Werk. Die Aufsicht habe 60 solcher Firmen im Visier, heißt es heute in der "Financial Times Deutschland". – Axel Kleinlein, der Vorsitzende des Bundes der Versicherten, kennt viele solcher Fälle. Guten Tag, Herr Kleinlein.

    Axel Kleinlein: Guten Tag!

    Ehring: Herr Kleinlein, wie werden die Versicherten denn hinters Licht geführt?

    Kleinlein: Da wird den Versicherten suggeriert, sie bekämen auf einmal für ihren Vertrag erheblich mehr Geld, als nur den Rückkaufswert, den sie beim Versicherungsunternehmen bekommen würden. Jeder, der seinen Vertrag kündigen will, hat ja Anspruch darauf bei einer Kapitallebensversicherung, dass er zumindest etwas vom Versicherungsunternehmen bekommt. Viel ist das meistens nicht, deswegen suchen viele Kunden nach anderen Möglichkeiten.

    Ehring: Und werden diese Versprechen nicht eingehalten? Worauf muss man da achten? Es gibt ja auch seriöse Aufkäufer.

    Kleinlein: Ganz wichtig ist es, gerade auf die Seriosität zu achten. Wenn das entsprechende Unternehmen eine kleine GmbH ist, dann sollte man schon etwas skeptisch werden, und wenn die in Aussicht gestellten Werte nur in Häppchen, in Teilraten ausgezahlt werden, dann heißt es: ganz besonders wachsam sein. Am besten ist es, sich wirklich den Betrag in einem Schlag auszahlen zu lassen, dann kann man sicher sein, dass man das Geld bekommt. Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass derjenige, der einem das Geld versprochen hat, am Schluss gar nichts mehr hat und man mit leeren Hosen dasteht.

    Ehring: Also seriöse Angebote gibt es auch. Wie sieht es bei Anbietern aus dem Ausland aus? Da muss man vermutlich auf die Rechtsfragen achten.

    Kleinlein: Da ist es wie auch bei den GmbHs ganz wichtig, dass man sich die Modalitäten anschaut. Wer sich auf die Ratenzahlungen einlassen will, der sollte schon wirklich sehr genau hinschauen, denn man muss sich immer vor Augen halten, welche Möglichkeiten man denn hat, wenn mal eine Rate ausbleibt und man dann trotzdem an sein Geld heran will.

    Ehring: Wie funktioniert eigentlich das Geschäft mit gebrauchten Lebensversicherungen? Zahlt dann der Aufkäufer weiter?

    Kleinlein: Das kommt ganz darauf an, was der Aufkäufer sich von dem Vertrag verspricht. Üblicherweise sollte das so sein und die wirklich seriösen Anbieter, die führen den Vertrag auch sogar so weiter, dass der ehemalige Kunde zumindest noch mal ein wenig Todesfallschutz bekommt.

    Ehring: Was soll ich denn tun, wenn ich einen Versicherungsbeitrag nicht mehr bezahlen kann? Ist dann unter Umständen der Rückkauf durch die Versicherung der bessere Weg?

    Kleinlein: Da muss man die Zahlen wirklich genau vergleichen. Man holt sich bei den seriösen Zweitmarktanbietern Angebote ein, vergleicht das dann mit dem echten Rückkaufswert, dabei unbedingt darauf achten, dass die Daten wirklich übereinstimmen, denn das haben wir auch schon gesehen, dass es Anbieter gibt, die einen höheren Wert vermeintlich versprechen, aber sich dabei auf den Rückkaufswert von vor einem halben Jahr beziehen.

    Ehring: Man kann die Versicherung ja auch beitragsfrei stellen. Ist das unter Umständen eine bessere Alternative?

    Kleinlein: Bei der Beitragsfreistellung erhebt das Versicherungsunternehmen genauso einen Abschlag wie auch bei der Kündigung. Also ein Verlust ist es in fast jedem Falle. Dennoch kann es sinnvoller sein, den Vertrag erst mal beitragsfrei zu stellen, wenn es zum Beispiel darum geht, einen Steuervorteil sich noch zu sichern, den man von früher her sich noch eingekauft hat. Das betrifft aber hauptsächlich die Verträge, die schon ein ganz gutes Stück gelaufen sind. Wer erst vor Kurzem den Vertrag abgeschlossen hat, bei dem wird sich eine Beitragsfreistellung kaum rentieren.

    Ehring: Herzlichen Dank an Axel Kleinlein, den Vorsitzenden des Bundes der Versicherten.


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.