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Vorwürfe wegen Kinderpornografie
Edathy muss vor Gericht

Das Landgericht Verden hat die Anklage gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy zugelassen. Er muss sich ab Februar wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Der Umgang mit vertraulichen Ermittlungsinformationen aus dem Fall hatte zum Rücktritt von Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) geführt.

18.11.2014
    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy Anfang 2012.
    Der frühere Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss vor Gericht. (picture alliance / dpa / Hannibal Hanschke)
    Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Sebastian Edathy insgesamt sieben Straftaten vor. Er soll zwischen November 2013 und Februar 2014 kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet geladen haben. Außerdem habe er einen Bildband und eine CD besessen, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird. Das bedeutet, die abgebildeten Kinder sind zwischen 14 und 18 Jahren alt.
    Das Landgericht Verden hält Edathy nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens für hinreichend tatverdächtig und ließ die Anklage deshalb zu. Es begründete das unter anderem damit, dass der gefundene Bildband und die CD sehr wahrscheinlich Edathy gehörten. Außerdem bestehe der hinreichende Verdacht, dass der damalige SPD-Abgeordnete über seinen Rechner im Bundestag versucht habe, an kinderpornografische Schriften zu kommen. Edathy hatte den Besitz von Nacktbildern zwar schon zugegeben, einen strafbaren Inhalt aber bestritten.
    Verhandlung ab Februar
    Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Hannover Wohnungen und Büros von Sebastian Edathy in Rehburg-Loccum bei Hannover durchsucht. Drei Tage zuvor hatte Edathy sein Bundestagsmandat niedergelegt und gesundheitliche Gründe genannt. Im Juli erhob die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage. Das Landgericht Verden will den Fall ab dem 23. Februar verhandeln, es hat dafür neun Tage angesetzt.
    Sebastian Edathy hatte sich als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses einen Namen gemacht. Der damalige SPD-Abgeordnete wurde für seine Aufklärungsarbeit gelobt, was die Rolle der Behörden im Fall der rechtsextremen Mordserie angeht. Er saß von 1998 bis 2014 im Bundestag.
    Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich bei einer Begegnung mit Sebastian Edathy am Rande einer Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses im Oktober 2012.
    Hans-Peter Friedrich schüttelt Sebastian Edathy die Hand. (dpa / picture alliance / Wolfgang Kumm)
    Friedrich informierte über Ermittlungen
    Der Umgang mit dem Fall hatte zum Rücktritt eines Ministers geführt. Im Oktober 2013 war der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) informiert worden, Edathys Name sei bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht. Friedrich informierte daraufhin in den laufenden Koalitionsverhandlungen mit der SPD deren Parteichef Sigmar Gabriel. Als das öffentlich wurde, gab es Kritik an Friedrich, der daraufhin am 14. Februar 2014 von seinem neuen Amt als Bundeslandwirtschaftsminister zurücktrat. Gegen ihn wurden Ermittlungen wegen Verdachts auf Geheimnisverrat aufgenommen, im Oktober aber eingestellt.
    Seit Juli untersucht ein Untersuchungsausschuss des Bundestags die Hintergründe des Falls. Er will klären, ob Edathy womöglich gewarnt worden war, dass gegen ihn ermittelt wird.
    (stfr/tj)