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Vorwurf Kinderpornografie
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Edathy

Nach langen Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Hannover jetzt Anklage gegen Sebastian Edathy. Auf einem Computer des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten sollen Internet-Links zu Kinderpornos gefunden worden sein.

17.07.2014
    Sebastian Edathy bei einer Pressekonferenz zum NSU-Bundestagsausschuss im Februar 2013.
    Sebastian Edathy bestreitet die Vorwürfe (picture alliance / dpa / Michael Reichel)
    Dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy soll wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen den 44-Jährigen. Die Klage sei am Vormittag eingegangen, bestätigte am Donnerstag eine Sprecherin des Landgerichts Verden. Dieses muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen Edathy kommen wird.
    Weitere Angaben, etwa zum Umfang der Anklage oder zum weiteren zeitlichen Ablauf wollte die Sprecherin nicht machen. Die Anklage basiert auf Links zu kinderpornografischen Internetseiten, berichtet die Deutsche Presseagentur. Verbindungsdaten von Edathys Computer machen es den Ermittlern auch im Nachhinein möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.
    Edathy, der die Vorwürfe bestreitet, hatte im Februar sein Bundestagsmandat niedergelegt. Kurz danach waren seine Wohnung und seine Büros in Niedersachsen und in Berlin durchsucht und Beweismaterial sichergestellt worden. Edathy war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotos gekauft haben. Darauf sollen unbekleidete Kinder im Alter zwischen neun und 14 Jahren zu sehen gewesen sein.
    Aufenthaltsort von Edathy unbekannt
    Edathy wirft der Staatsanwaltschaft Hannover vor, bei den Ermittlungen seine Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Außerdem beklagt er, dass die Ermittler Details der Vorwürfe an die Öffentlichkeit gegeben und damit seinen Ruf zerstört hätten. Der genaue Aufenthaltsort des früheren Bundestagabgeordneten ist unklar, laut Medienberichten soll er sich in Südeuropa aufhalten.
    Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium soll unter anderem die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den Ermittlungen gewarnt wurde.
    Kommt es zum Prozess?
    Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann laut Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Die gerichtliche Zuständigkeit in dem Fall liegt wegen Edathys Wohnort im niedersächsischen Rehburg-Loccum im Landkreis Nienburg und dem möglichen Strafmaß von maximal zwei Jahren Haft eigentlich beim dortigen Amtsgericht. Wegen der Bedeutung des Falls, der Prominenz Edathys und des großen öffentlichen Interesses ist nun aber das Landgericht Verden damit befasst. Die Richter müssen nun entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen Edathy kommt.
    Im Zuge der Affäre war im Februar Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich zurückgetreten. Der CSU-Politiker hatte noch als Bundesinnenminister den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. Gegen Friedrich wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats aufgenommen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legte einen vieldiskutierten Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pornografie und sexuellem Missbrauch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pornografie und sexuellem Missbrauch vor.
    (cc/bor)