Donnerstag, 28. März 2024

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VW-Skandal
EU führt neue Abgastests für Dieselautos ein

Nach dem VW-Skandal hat sich die Europäische Union auf neue Abgastests für Dieselautos geeinigt. Experten der EU-Staaten einigten sich in Brüssel darauf, die Werte künftig auf der Straße statt im Labor zu messen. Damit sollen erstmals realistische Ergebnisse zustande kommen. Dafür dürfen Neuwagen künftig mehr Stickoxide ausstoßen.

28.10.2015
    Ein Schild mit einem Volkswagen-Logo steht vor einem VW-Autohaus in Hannover.
    VW steht wegen der manipulierten Abgastests in den USA in der Kritik. (Julian Stratenschulte, dpa picture-alliance)
    Nach der Volkswagen-Affäre haben die EU-Staaten die Rahmenbedingungen für neue Abgastests von Dieselfahrzeugen ab dem Jahr 2017 beschlossen. Allerdings werden die Grenzwerte hochgesetzt. Der Stickoxid-Ausstoß von Neuwagen darf künftig anderthalb Mal so hoch sein wie bisher, in einer Übergangsphase sogar noch höher. Die neuen Regeln für die Zulassung von Dieselwagen treten bis Herbst 2019 in Kraft, ein Jahr später als bisher geplant.
    Die Grünen im Europaparlament nannten die Entscheidung zynisch. Vor allem die Bundesregierung habe nichts aus dem Abgasskandal gelernt, kritisierte Fraktionschefin Rebecca Harms. "Europäische Automobilhersteller werden für ihre Dreistigkeit belohnt, keine Anstrengungen zu unternehmen, die europäischen Regeln einzuhalten und ihre Fahrzeuge zu verbessern." Greenpeace kritisierte, die Entscheidung schädige nicht nur die Umwelt, sondern gefährde auch die Gesundheit der europäischen Bürger.
    Neue Tests gelten nicht für CO2-Ausstoß
    Der Volkswagen-Konzern hatte die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen durch eine Software manipuliert, die bei den bisher üblichen Labortests zu einem niedrigeren Schadstoffausstoß führte als im Normalbetrieb. Weltweit wurde die Software in bis zu elf Millionen Autos eingebaut. Die neuen Tests sollen weniger anfällig für solche Manipulationen sein, da sie auf der Straße unter realistischen Fahrbedingungen stattfinden sollen. Die Tests gelten aber nur für Stickoxide, nicht jedoch für den CO2-Ausstoß - dieser wird weiter im Labor gemessen.
    Durch das Experten-Votum ist die Entscheidung im Prinzip gefallen, das Europaparlament und die EU-Staaten haben aber noch Prüfrechte.