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Wärmeschutz
Für Häuslebauer unbequem

Für den Klimaschutz sind fast alle, doch beim Geld hört nicht nur die Freundschaft auf, sondern oft auch das Engagement für das Klima. Mit Vorschriften und Anreizen steuern Bund und Länder dagegen. Baden-Württemberg sieht sich als Vorreiter. Ein neues Gesetz soll nun die erneuerbaren Energiequellen im Wärmeschutz stärken.

Von Michael Brandt | 23.02.2015
    Es ist kein bequemes Gesetz für Häuslebauer oder -renovierer, sagt Umweltminister Franz Untersteller von den Grünen, aber es ist ein wichtiges Gesetz:
    "Es ist so, dass 40 Prozent des Energieverbrauchs bei uns auf den Wärmesektor entfallen, davon bei uns der mit Abstand größte Teil auf das Beheizen der Gebäude, beziehungsweise Warmwasser. Das heißt, wenn wir Erfolg haben wollen bei der Bekämpfung des Klimawandels, dann kommen wir nicht drumherum, dass wir auch den Wärmesektor in Angriff nehmen."
    Im Unterschied zu dem bereits bestehenden Landesgesetz soll erstens der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von zehn auf 15 Prozent angehoben werden. Zweitens werden aber die Möglichkeiten, diesen zu erfüllen, flexibler gestaltet. Zum Beispiel, so der Minister, "das Thema Energieeffizienz, Dämmung von Kellerdecken und anderen Dingen und auch besser die Dinge miteinander zu kombinieren, als das bislang der Fall war."
    Weniger Heizungsrenovierungen
    Bislang bedeuten zehn Prozent aus erneuerbaren Energien meistens Solarthermie auf dem Dach. Beim neuen Gesetz ist das nur noch eine von verschiedenen Möglichkeiten. Fällig wird das alles, wenn ein Haus, beziehungsweise die Heizungsanlage renoviert wird. Und hier setzt die Kritik, zum Beispiel des Haus- und Grundbesitzervereins an. Schon das alte Gesetz mit zehn Prozent erneuerbarer Wärme habe dazu geführt, dass die Zahl der Heizungsrenovierungen kleiner geworden sei, so Ottmar Wernicke, Geschäftsführer von Haus und Grund Baden-Württemberg: "Da E- Wärme seit 2010 für den Gebäudebestand gilt, ist die Zahl der Heizungserneuerungen in Baden-Württemberg zurückgegangen. Das hat auch der Erfahrungsbericht der Landesregierung gezeigt. Wir gehen eben davon aus, dass die Leute sich zurückhalten und ihre alte Heizung so lang wie möglich am Leben halten."
    Um eben keine zusätzlichen Kosten für Solar, Dämmung oder anderes zu haben. Daher stellen sich die Haus und Grundbesitzer auch gegen das neue Gesetz. Wenn es nach ihnen geht, am liebsten gar keine Vorschriften, sondern Anreize. Die Landesregierung ist aber einen anderen Weg gegangen: Sie will das Erfüllen der Maßnahmen einfacher machen. Mit preisgünstigen Maßnahmen sei schon viel zu machen, sagt der Umweltminister. Zum Beispiel können Hauseigentümer, die größere Investitionen scheuen, und zunächst mal nur die Heizung austauschen wollen, mit Öl oder Gas mit einem Bioanteil heizen. Oder: "Wir haben sehr kostengünstige Möglichkeiten auch drin, die Anforderungen zu erfüllen. Nehmen sie das Beispiel Dämmung der Kellerdecke, was für wenige 100 Euro möglich ist. Oder nehmen sie das Thema energetischer Sanierungsfahrplan, der ebenfalls für wenige 100 Euro erstellbar ist", sagt der Minister
    Energetischer Sanierungsfahrplan
    Und das ist das wirklich neue an dem neuen Gesetz: Auch wenn ein Energieberater einen sogenannten energetischen Sanierungsfahrplan erstellt, also eine für jedes Haus individuelle Lösung erarbeitet, welche Lösung am besten zum Erreichen der Klimaschutzziele taugt , wird das schon als Einsparung in Höhe von fünf Prozent anerkannt. Und noch etwas ist neu: Künftig soll das erneuerbare Wärmegesetz nicht nur für Wohngebäude gelten, sondern auch für Büro und Praxis als gewerbliche Gebäude. Das wiederum sorgt für Kritik bei der Wirtschaft. Der Industrie- und Handelskammertag befürchtet Wettbewerbsnachteile für die baden-württembergische Wirtschaft und die CDU-Opposition sekundiert: "Bayern hat das Gesetz nicht, Hessen hat das Gesetz nicht, Rheinland-Pfalz hat das Gesetz nicht. Für die Wirtschaft hat es niemand eingeführt. Sie wollen es jetzt für die Wirtschaft einführen, einseitig und alleine und das ist ein riesiger Fehler",
    so Paul Nemeth, umweltpolitischer Sprecher der CDU im Landtag.
    Das wiederum sieht der Haus- und Grundbesitzerverein ganz anders. Immerhin: "Dass es nun auch für Nicht-Wohngebäude gelten soll, fördert die Akzeptanz", so Geschäftsführer Wernicke. Stichwort Akzeptanz: Um den Einstieg für den Klimaschutz für die Wirtschaft leichter zu machen, soll es bei gewerblichen Gebäuden viele Ausnahmen geben und für den Anfang soll es reichen, wenn ein energetischer Sanierungsfahrplan erstellt wird. Das wiederum gleiche einem Ablassbrief, schimpft nun die CDU. Am Ende wird also voraussichtlich auch das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg kein Gesetz sein, das die Menschen lieben, aber ein Beitrag zum Klimaschutz eben doch.