Dienstag, 23. April 2024

Archiv

Wegen Treffen mit Infantino
FIFA-Chefankläger Lauber befangen

FIFA-Chefankläger Michael Lauber steht im Verdacht, rund um die Ermittlungen gegen den Fußball-Weltverband Amtspflichten verletzt zu haben. Wegen Befangenheit wurde ihm in der Schweiz die Hoheit über das FIFA-Verfahren entzogen.

Von Marina Schweizer | 18.06.2019
Foto vom oberste Strafermittler der Schweiz, Michael Lauber, bei einer Pressekonferenz durch zwei Journalisten hindurch
Wie nah steht der oberste Strafermittler der Schweiz, Michael Lauber, FIFA-Chef Gianni Infantino? (picture alliance / dpa / Marcel Bier)
Mindestens zwei nicht dokumentierte Treffen mit FIFA-Boss Gianni Infantino – das war offenbar zu viel. Die Beschwerdekammer des schweizerischen Bundesstrafgerichts hat jetzt entschieden: Bundesanwalt Michael Lauber darf die Ermittlungen gegen die FIFA nicht mehr leiten.
Lauber und ein beteiligter Staatsanwalt dürfen von nun an keine Funktionen mehr im Verfahren gegen den Weltfußballverband übernehmen. Der Bundesanwalt sollte zahlreiche Korruptions-Verdachtsfälle rund um die FIFA untersuchen.
Rückschlag für FIFA-Ermittlungen
Die Umstände der Treffen mit Infantino seien dazu geeignet, den Anschein der Befangenheit zu erwecken, hieß es in einer Erklärung. Und weiter: Lauber habe sogar darauf hingewirkt, eines der FIFA-Verfahren einzustellen. Damit habe der Bundesanwalt auf operativer Ebene persönlich Einfluss genommen.
FIFA-Präsident Gianni Infantino winkt beim 69. FIFA-Kongress. Im Hintergrund sind die Fahnen der Mitgliedsverbände zu sehen.
FIFA-Präsident Gianni Infantino beim 69. FIFA-Kongress. (AFP / Franck Fife)
In einer Stellungnahme hatte Lauber erklärt, er habe mit diesen Treffen seine Aufgabe ausgeübt. Eine unabhängige Verfahrensführung sei aus seiner Sicht nicht beeinträchtigt gewesen. Diese Argumentation konnte das Gericht aber nicht überzeugen. Die personellen Umstellungen dürften einen Rückschlag für die FIFA-Ermittlungen bedeuten.