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Wer in den Westen ging
Berufsverbot für DDR-Pfarrer

Es ist ein weitgehend unerforschtes Thema: Pfarrer der evangelischen Kirche in Ostdeutschland, die einst die DDR verlassen haben, bekamen damals eine Art Berufsverbot. Ihnen wurde die Ordination entzogen. Mitgeholfen haben westdeutsche Gliedkirchen.

Von Christoph Richter | 12.12.2018
    Ein Gottesdienst in Dresden 1982
    Übergesiedelte DDR-Pfarrer bekamen in der Regel ein zweijähriges Berufsverbot - das sollte abschrecken und dafür bestrafen, wenn sie ihre Gemeinden verließen (imago/Ulrich Hässler)
    Lothar Rochau ist eigentlich gelernter Werkzeugmacher. Das ist aber nichts für ihn - und er wird deshalb Jugend-Diakon. Es sind die 1970er-Jahre in der DDR. Rochau will sich lieber um junge unangepasste Menschen kümmern, die in der Logik der SED-Genossen nicht vorkommen. Von 1977 an arbeitet er in der Offenen Jugendarbeit in Halle-Neustadt, einer der größten Satellitenstädte Ostdeutschlands. Sein Konzept: Allen Jugendlichen – auch denen, die nichts mit seiner evangelischen Kirche am Hut haben – in der DDR einen Freiraum zu bieten, wo man miteinander ins Gespräch kommt, streitet und debattiert.
    Damit stößt Rochau aber schnell an Grenzen, sowohl bei der eigenen Kirchenleitung, als auch der Staatssicherheit. Deren Arm reicht – wie sich nach 1989 herausstellen wird - bis tief in die Kirche hinein. Eine der Schlüsselfiguren: der mittlerweile verstorbene Oberkonsistorialrat Detlef Hammer, Offizier im besonderen Einsatz, Deckname "Detlef". Rochau wird mithilfe des Stasi-Spitzels aus dem kirchlichen Dienst entlassen, verhaftet und anschließend vom Westen freigekauft. Sein Anwalt: der Jurist und Stasi-Spitzel Wolfgang Schnur.
    Der damalige Diakon Lothar Rochau in einer Ausstellung über die Gruppe Offene Artbeit, zu DDR-Zeiten "Rebellion im Plattenbau", in den Gemeinderäumen der Passendorfer Kirche Halle Neustadt
    Der damalige Diakon Lothar Rochau (BILD Halle/ Steffen Schellhorn)
    "Ich bin ja im Dezember 1983 in die Bundesrepublik gekommen. Zuvor war ich im Strafvollzug in der DDR. Mein Anwalt war damals Wolfgang Schnur. Schnur sagt mir, der Bischof hat alles klar gemacht: Du kannst, wenn du drüben im Westen bist, arbeiten."
    "Verräter werden so behandelt"
    Das passiert aber nicht. Rochau wirft dem ostdeutschen Magdeburger Bischof Werner Krusche und dem westdeutschen Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche von Hessen-Nassau, Helmut Hild, vor, ihn mit leeren Versprechungen hinters Licht geführt zu haben. Denn als Lothar Rochau in Darmstadt ankommt, habe er mehrfach bei der Kirchenleitung nach einem Job als Diakon gefragt.
    "Es gab keine Möglichkeit einer Anstellung. Und irgendwann bin ich zum Arbeitsamt und habe mich angestellt wie jeder andere DDR-Übersiedler auch und habe versucht, über das Arbeitsamt einen Job zu bekommen. Später, nach längerer Zeit, also nach knapp eineinhalb, zwei Jahren, habe ich eine halbe Stelle bekommen innerhalb der Kirche. Ich war zutiefst enttäuscht."
    Kein Einzelfall. Ähnlich ergeht es etwa Martin Brunnemann, einem Pfarrer aus dem brandenburgischen Forst. 1984 ist der vierfache Vater zusammen mit der Familie in den Westen ausgereist, seine Ordinationsurkunde hat er abgeben müssen. Anschließend hat er in der ganzen Bundesrepublik händeringend nach einer neuen Pfarr-Stelle gesucht. Aussichtslos. Aus der Hessisch-Nassauischen Kirche, wo auch Rochau versuchte unterzukommen, bekommt Brunnemann eine besonders harsche Absage.
    "Da wurde mir geschrieben, wir würden Sie noch zwei Jahre dazu verknacken. Verräter werden so behandelt. Also, ich bin behandelt worden wie ein Hund."
    Grund für Berufsverbot: Beschluss der EKU
    Dass ostdeutschen Pfarrern, die in den Westen übersiedeln, quasi ein Berufsverbot auferlegt wird, ist das Ergebnis eines Beschlusses der EKU von 1977. Die EKU, also die "Evangelische Kirche der Union" war ein Bund ostdeutscher und westdeutscher Kirchen. Die EKU-Räte verabredeten gemeinsam, also über die innerdeutsche Grenze hinweg, dass Pfarrer nur im Westen weiter arbeiten dürften, wenn die Ostkirchen zustimmen. Das erledigen in den ostdeutschen Kirchenprovinzen damals sogenannte Freigabeausschüsse, die den Pfarrern in den meisten Fällen jedoch die Ordinationsurkunden abnehmen. Das bedeutet für die Pfarrer …
    "… ein in der Regel befristetes Berufsverbot. Hieß, sie konnten zwei Jahre lang nicht mehr in ihr Pfarramt oder ihr Amt, in das sie ordiniert worden sind, ausüben."
    Erzählt der an der Universität Halle-Wittenberg lehrende Kirchenhistoriker Friedemann Stengel. In vielen Fällen ist es aber nicht bei zwei Jahren geblieben, so Stengel weiter:
    "Das heißt: Wir haben in der Kirchenprovinz Sachsen – das ist die einzige Kirche auf dem Gebiet der einstigen DDR, die das untersucht hat – mehr als 60 solcher Fälle. Bei über 40 Fällen wurde das verweigert."
    Die Verweigerung der Ordination - für die Betroffenen war das mehr als schmerzhaft, erzählt Stengel, der die Geschichte der ausgereisten Pfarrer derzeit wissenschaftlich erforscht. Dass damals die Ordinationsurkunden eingezogen werden, soll nicht nur abschrecken, sondern auch die oppositionellen Pfarrer bestrafen, so Stengel weiter.
    "Das ist der Vorwurf, der im Raum stand. Das Recht auf Ausreise wurde nur in bestimmten Fällen zugebilligt. Das hat große Schmerzen hinterlassen, weil denen klargemacht wurde, dass sie als Hirten ihre Schäfchen verlassen hätten. Da tauchen interessanterweise Argumente auf, die wir heute in dem ganzen Thema Migration wiederfinden: Ihr wollt doch nur in die westlichen Sozialsysteme einwandern und aus wirtschaftlichen Gründen die DDR verlassen. Und ein Pfarrer oder ein Ordinierter wird es doch selbstverständlich aufgrund seines christlichen Glaubens vermögen, dem besonderen politischen Druck gerecht zu werden."
    Kirchliche Mitarbeiter im Auftrag der Stasi
    Wie viele ostdeutsche Pfarrer in den Westen übergesiedelt sind, dazu gab und gibt es unterschiedliche Angaben. Heute gehen viele davon aus, dass es mehr als 200 Pfarrer waren, die – aus welchen Gründen auch immer – den Weg von Ost nach West gegangen sind.
    Einer, den es hart getroffen hat, ist Reinhard Weidner, damals Pfarrer im thüringischen Dittersdorf. Mitte der 1970er-Jahre engagiert er sich gegen eine Schweinemastanlage, gerät ins Visier des SED-Regimes und der Staatssicherheit. Man plant sogenannte Zersetzungsmaßnahmen: Weidner soll diffamiert werden. Spitzel werden auf die Familie angesetzt, Reinhard Weidner droht die Verhaftung. Beteiligt sind zwei Oberkirchenräte: Christoph Thurm, geführt als IM "Bruno" und Martin Kirchner, IM "Hesselbarth". Kirchliche Mitarbeiter, die im Auftrag der Stasi arbeiten. Irgendwann wird der Druck so groß – einer seiner Söhne will sich umbringen -, dass die Weidners einen Schlussstrich ziehen und einen Ausreise-Antrag stellen. Eine Freigabe durch die Thüringer Kirche erfolgt nicht, erzählt der evangelische Kirchenhistoriker Friedemann Stengel.
    Der designierte SED-Generalsekretär Egon Krenz (l) während einer Unterredung mit Bischof Werner Leich am 19. Oktober 1989.
    Der designierte SED-Generalsekretär Egon Krenz (l) während einer Unterredung mit Bischof Werner Leich am 19. Oktober 1989. (picture-alliance / dpa)
    "Sind nicht Leute, die mit dem Ziel Pfarrer werden, um sich mit dem Staat anzulegen. Der hat sich politisiert wegen der Schweinemastanlage in Dittersdorf. Und dem hat der Landesbischof Leich noch im August 1989 gesagt: Bruder Weidner, sie müssen jetzt den Weg unseres Herrn Jesus Christus gehen: den Leidensweg, wenn sie in den Westen gehen. Und man hat ihm dann die Freigabe verweigert."
    Sprich: Er muss die Ordinationsurkunde abgeben. Weidner fühlt sich dem SED-Regime schutzlos ausgeliefert, erzählt Stengel. Am 30. August 1989 reist er mit seiner Familie in den Westen aus - gezwungenermaßen, mittellos und ohne Berufsaussichten. Erst im Dezember 1991 – also lange nach dem Mauerfall – darf Reinhard Weidner wieder als Pfarrer arbeiten.
    Bis heute ein Tabu-Thema
    Innerhalb der evangelischen Kirche wird über dieses Thema und die Folgen für die Betroffenen kaum gesprochen. Bis heute ein Tabu-Thema.
    "Sie haben eine zweite Ent-Heimatung - nachdem sie ihre Heimat verlassen haben – durch ihre Kirche erlebt. Und wenn sie nach 1990 wieder zurückgekommen sind, haben sie möglicherweise noch eine dritte Ent-Heimatung erlebt, wenn sie in ihrer ehemaligen Kirche keine Stelle bekommen haben. Diese Fälle haben wir."
    Bis heute geht ein tiefer Riss durch die ostdeutsche Mehrheitsgesellschaft, zwischen denen, die geblieben, und denen, die gegangen sind. Bis heute fühlen sich Kirchenmitarbeiter, die in den Westen übergesiedelt sind, gebrandmarkt als Verräter.
    "Meines Erachtens hat die Mehrheitsgesellschaft des Ostens sich mit den Fällen in denen politisch deviante, abweichende Oppositionelle, renitente Menschen gemaßregelt, unterdrückt, in den Westen gedrängt worden sind, nach wie vor nicht verarbeitet. Deswegen gilt es, dass die tragenden Institutionen, die nach wie vor bestehen – dazu gehören die Kirchen, auch wenn sie in einer Minderheitensituation sind –, dass sie offen über diese Fälle sprechen und klar machen, dass an diesen Rändern die Diktatur am Heftigsten zugeschlagen hat."
    EKM: "Wir wollen uns unserer Schuld stellen"
    Im November 2017 hat der Landeskirchenrat der EKM, der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands einen ersten Schritt getan. Ein Schuldbekenntnis, ein Buß-Wort abgelegt. Wörtlich steht da: "Wir bitten um Vergebung. Bis heute übernehmen wir nicht die nötige Verantwortung. Wir wollen uns unserer Schuld stellen." Stück für Stück versucht die Kirchenleitung nun mit denen ins Gespräch zu kommen, die nach ihrer Ausreise massiv gelitten haben unter dem Berufsverbot. Manche der Pfarrer und ihre Familienangehörigen sind bis heute gebrochene Menschen.
    Vor allen Dingen müssen sich auch die westdeutschen Gliedkirchen, die beteiligt waren, ihrer Verantwortung stellen, fordert EKM-Bischöfin Ilse Junkermann.
    EKM-Bischöfin Ilse Junkermann am 31.10.2017
    EKM-Bischöfin Ilse Junkermann (imago stock&people/ Steffen Schellhorn)
    "Ich denke, dass es den westlichen Glied-Kirchen noch nicht präsent ist und auch nicht aufgearbeitet ist. Wenn ich dort frage, habt ihr Stasi-Akten angefordert, stoße ich immer auf erstaunte Blicke. Auch dort von der Stasi beeinflusst gewesen zu sein oder dass die Stasi es beobachtet hat, was im Westen passiert, vielleicht auch Menschen dort infiltriert hat - das ist alles nicht aufgearbeitet. Und steht an. Deshalb ist es wichtig, dass wir beginnen."
    Auch Diakon Lothar Rochau aus Halle wartet auf ein konkretes, persönliches Wort der Reue.
    "Darf man ja nicht vergessen, dass Leben zerstört worden ist."
    Finanzielle Einbußen
    Aber es geht ihm auch um finanziellen Ausgleich, gerade mit Blick auf die Rente.
    "Irgendwann bin ich 65 geworden, musste ich ja dann meine Rentensachen klären. Und da gehörten auch meine Kirchen-Zeiten dazu. Und zu den Kirchen-Zeiten gab es immer eine kirchliche Zusatzversicherung. Und die ist mir abgelehnt worden, weil ich nicht genug Jahre hatte. Nicht genug Jahre hatte ich, weil ich entlassen wurde von der Kirche. Und das ist bis heute nicht geklärt."
    Die Situation vieler Pfarrer ist ähnlich: Die erzwungene Übersiedlung in den Westen und die damit verbundene Entlassung aus dem beamteten Pfarrdienst, sie macht sich bis heute bemerkbar -im Portemonnaie wegen einer deutlich niedrigeren Rente. Maßgeblich mit beteiligt: EKD-Gliedkirchen aus den alten Bundesländern.