Dienstag, 23. April 2024

Archiv


Wer zu schnell studiert, den bestraft die private Hochschule

Die private Hochschule für Ökonomie und Management in Essen, FOM, hat einen ihrer Studierenden verklagt, weil er besonders schnell durchs Studium gekommen ist. Die FOM will von dem 22-Jährigen die Studiengebühren für die Regelstudienzeit einklagen. Der Arnsberger hatte nämlich aufgehört die Gebühren zu zahlen, als er seinen Masterabschluss in der Tasche hatte.

Von Dirk Biernoth | 04.07.2012
    Zwei Semester für den Bachelor- und zwei weitere Semester für den Masterstudiengang - Marcel Pohl bestand 60 Prüfungen in nur 20 Monaten. Damit ist er wohl der schnellste Student, der jemals einen Abschluss an der Hochschule für Ökonomie und Management gemacht hat. Das ging allerdings nur, weil Marcel Pohl im Team studiert hat.
    "Wir haben uns das Studium aufgeteilt. Wir waren zu dritt. Wir haben uns abends nach den Vorlesungen getroffen, haben uns verschiedene Studieninhalte gegenseitig beigebracht. Also, jeder hat ein anderes Modul besucht. Und so gab es einen Teameffekt, der so durch dieses schnelle Studium zum Ausdruck kommt."
    Dieses clevere Vorgehen war nur möglich, weil die FOM bundesweit 22 Standorte hat und die Module dort im Wechsel angeboten werden. Die drei Studenten seien für die Klausuren quer durch die Republik gereist, stellte der zuständige Richter am Arnsberger Amtsgericht heute fast anerkennend fest. Und auch der Prorektor der FOM, Stefan Heinemann, gerät ins Schwärmen, wenn er über seinen ehemaligen Studenten spricht.
    "Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass wir als Hochschule die Leistung toll finden. Also, Herr Pohl hat offenbar Energie für zehn Studierende. Das ist toll. Und da kann man nur gratulieren und sagen: Das ist super!"
    Doch finanzielle Zugeständnisse will die Hochschule trotzdem nicht machen. Immerhin habe man als private, aber gemeinnützige Hochschule das Studienangebot so kalkuliert, dass die Studenten ihre Regelzeit auch ausnutzten, sagt Prorektor Heinemann.

    "Es ist ja letztlich so: Als gemeinnützige Institution haben wir uns zu decken, also wir dürfen gar keine Verluste machen. Wir sind aber eben auch kein Unternehmen, sind eben gemeinnützig. Das heißt, wir müssen immer an alle denken dabei. Und wir dürfen jetzt nicht hingehen und sagen: Na, ja! Aufgrund einer besonderen Leistung gibt es eine wirtschaftliche Bevorzugung. Das geht nicht. Scheint mir auch nicht ganz fair zu sein. Das ist eben so: Die Leistung ist ja erbracht worden. Das ist ja auch unstrittig und auch toll erbracht. Und dann muss man ja auch die anderen Studierenden im Blick haben, die eben die ganz normale Zeit nutzen."
    Diese normalen Studenten müssten höhere Gebühren zahlen, wenn es künftig mehr von diesen Turbostudenten gäbe, so die Begründung der Hochschule. Sie sieht ihre Leistung als erbracht an, auch wenn in diesem Fall nicht die gesamte Regelstudienzeit ausgenutzt wurde.
    "Sie sagen, sie bestellen jetzt eine Cola, und haben nur ein halbes Glas und sagen: Dann möchte ich auch nur ein halbes Glas zahlen. Das ist ja auch völlig in Ordnung. So, sie haben aber die ganze Cola nur furchtbar schnell ausgetrunken und sagen: Jetzt möchte ich nur die Hälfte zahlen. Das geht einfach nicht."
    Für den Richter am Amtsgericht geht es nun juristisch darum, abzuwägen, ob Turbostudent Marcel Pohls Kündigung des Ausbildungsvertrages rechtens war, obwohl der Studienabschluss bereits erreicht wurde. Welches Urteil gesprochen wird, kann auch der 22-jährige noch nicht abschätzen. Er ist aber recht zuversichtlich, dass der Richter zu seinen Gunsten entscheiden wird.
    "Ich erhoffe mir zum einen Gerechtigkeit, dass der Richter da ein Grundsatzurteil für meinen Fall spricht und für den Fall meiner Kommilitonen. Und ich bin gespannt, wie es dann ausgehen wird."
    In gut zwei Wochen, am 18. Juli, soll das Urteil in Arnsberg verkündet werden.