Staatsballett Berlin

Rassismusstreit endet mit Vergleich

05:32 Minuten
Die Schwarz-Weiß-Aufnahme zeigt Beine einer Frau mit Ballettschuhen.
Das klassische Ballett bevorzugt immer noch weiße Tänzer und besetzt selten People-of-Colour-Tänzer - am Staatsballett will man das ändern. © picture alliance / Bildagentur-online / Blend Images / Dmitry Ageev
Benjamin Dierks im Gespräch mit Sigrid Brinkmann · 21.04.2021
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Der Prozess um rassistische Anfeindungen am Staatsballett Berlin ist durch einen Vergleich beigelegt worden. Die französische Tänzerin Chloé Lopes Gomes erhält eine Vertragsverlängerung um ein Jahr und 16.000 Euro Entschädigung.
Der Rechtsstreit zwischen dem Staatsballett Berlin und der Tänzerin Chloé Lopes Gomes ist am Mittwoch durch einen Vergleich beigelegt worden. Im Prozess ging es um eine Vertragsverlängerung für Lopes Gomes und vor allem um die Rassismusvorwürfe, die Lopes Gomes gegen das Staatsballett erhoben hatte.
Sie war die erste schwarze Tänzerin am Staatsballett Berlin und habe dort wiederholt Rassismus erlebt, so ihr Vorwurf. So soll die Ballettmeisterin ihr gesagt haben, eine schwarze Tänzerin in einer Compagnie sei nicht ästhetisch. Außerdem habe sie Lopes aufgefordert, sich für eine "Schwanensee"-Inszenierung weiß zu schminken.
Kulturjournalist Benjamin Dierks hat den Prozess am Bühnenschiedsgericht mitverfolgt:
"Das ist ein Gremium, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eingerichtet haben, also im Grunde die erste Instanz, wenn es im Bühnengewerbe arbeitsrechtlichen Streit gibt und der Obmann, so heißt der Richter hier, der hat sehr deutlich gemacht, dass es beiden Seiten zugutekäme, eine Einigung zu finden."

Einigung mit Anstellung und Entschädigung

Die Einigung sieht nun vor, dass die Tänzerin bis Ende Juli des kommenden Jahres weiter beschäftigt wird und eine Entschädigung in Höhe von 16.000 Euro erhält.
Vor dem Gericht habe die Intendantin des Berliner Staatsballetts Christiane Theobald sehr bedauert, dass Lopes Gomes diese belastende Situation in Berlin hatte erleiden müssen. Auch die beschuldigte Ballettmeisterin hätte sich bei der französischen Tänzerin entschuldigt.
Die Tänzerin hätte sich auch beim damaligen Intendanten Johannes Öhman beschwert: "Als sie sich für eine Schwanensee Aufführung weiß schminken sollte. Da hatte sie Hilfe bei Öhman gesucht. Und der hatte auch noch einmal instruiert: kein Whitefacing und kein Blackfacing."

Beschwerden sind selten

Schminken sei zwar im Ballett nicht unüblich – etwa in romantischen Balletten, so Dierks. Aber es bekomme eine andere Bedeutung, wenn es eine schwarze Frau betreffe. Doch Beschwerden seien eher selten, dies liege auch an den Strukturen am Ballett:
"Die Tänzerinnen werden häufig nur für ein Jahr engagiert, und da versuchen sie, Konflikte möglichst zu vermeiden. Und Lopes Gomes sagt, es sei kein Wunder, dass da niemand den Mund aufmacht. Sie habe sich erst zur Klage entschieden, als sie erfuhr, dass sie nicht länger beschäftigt werden solle."

Die Fehler wurden eingräumt

Das Staatsballett habe nun Besserung gelobt, sagt Dierks: "Es will diverser werden. Es will Anti-Rassismus-Schulungen anbieten und einen Verhaltenskodex einführen. Also es gab so etwas wie ein Eingeständnis."
(mle)
Redaktioneller Hinweis: Wir haben das ursprüngliche Foto des Beitrags ersetzt, weil es möglicherweise falsche Assoziationen ausgelöst haben könnte.
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