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Widerspruch vom WADA-Chef

Die Frage, ob die UV-Blutbestrahlung vor 2011 schon verboten war oder nicht, ist immer noch nicht endgültig geklärt. Nun hat sich aber mit dem Präsidenten der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), John Fahey, ein Schwergewicht in der Dopingbekämpfung klar positioniert.

Von Hans-Joachim Seppelt | 18.11.2012
    Mit dem Präsidenten der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), John Fahey, hat sich nun der ranghöchste Dopingbekämpfer der Welt in der Causa Erfurt gegen das Deutsche Sportschiedsgericht positioniert. Fahey, der sich in dem Fall um UV-Blutbestrahlungen an Sportlern am Olympiastützpunkt erstmals jetzt zu Wort meldete, sagte dem Deutschlandfunk:

    "Ich habe keinen Zweifel daran, dass Blutdoping vor 2011 verboten war, vor 2011 und auch danach. So einfach ist das. Nach meinem Verständnis schloss der WADA-Code das Verbot der UV-Blutbestrahlungen, wie sie es in Deutschland gegeben hat, mit ein- vor 2011 und danach."

    Das Deutsche Sportschiedsgericht, kurz: DIS, hatte kürzlich in einem Einzelrichter-Verfahren einen deutschen Radsportler freigesprochen, der vor 2011 die Blutbehandlung beim Erfurter Sportarzt Andreas Franke hatte durchführen lassen. In diesem singulären Fall wurde demnach so entschieden, dass die Methode nach den WADA-Regeln vor 2011 nicht verboten gewesen sei. Die Regelformulierung, so wurde der Schiedsspruch interpretiert, sei für den Sportler nicht ausreichend erkennbar, zu schwammig gewesen. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hatte sogar kürzlich in einer Pressemitteilung mitgeteilt, es herrsche mit dem DIS-Schiedsspruch "Rechtsklarheit" für das weitere Vorgehen, was massive Kritik hervorrief. Es geht nun um die Frage, ob die WADA nach eingehender Prüfung des ihr in deutscher Sprache übermittelten DIS-Schiedsspruchs Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof, dem CAS, einlegen wird. John Fahey:

    "Wir haben gerade die Übersetzung gemacht. Werden wir diese Entscheidung beim CAS anfechten, eine Entscheidung, die ja offenkundig nicht unsere Position unterstützt, dass es vor 2011 verboten war? Wir werden das jetzt von den Juristen prüfen lassen. Danach kann ich Ihnen eine Antwort geben. Aber ich wiederhole, was ich schon vorhin sagte: Es war vor 2011 verboten, und da hat sich nichts verändert. Ich möchte noch den Rat der Anwälte hören, die uns sagen, was en Detail in diesem Schiedsspruch steht. Ich würde Ihnen, da es verboten war, ja jetzt schon sagen, in welche Richtung ich da gehen möchte. Man kann ja Schlüsse ziehen. Aber wir müssen abwarten. Ich denke, in ein bis zwei Wochen sollten wir Bescheid wissen."

    Auch der WADA-Generaldirektor David Howman und der Chef der medizinischen Kommission von WADA und Internationalem Olympischen Komitee (IOC), Arne Ljungqvist, betonten ihre konträre Position zum Entscheid des DIS. Somit ist die gesamte Führungsspitze der WADA der Auffassung, auch schon vor der Neuformulierung der Regeln im WADA-Code 2011 seien UV-Blutbestrahlungen als Doping-Verstoß zu bewerten gewesen. Der Eindruck verfestigt sich somit, dass die Causa Erfurt weiter die juristischen Instanzen beschäftigen wird – also auch über die Feier zum zehnjährige Bestehen der NADA hinaus. Am kommenden Mittwoch in Bonn soll der Festakt stattfinden. WADA-Präsident Fahey sieht die deutsche Agentur zu ihrem zehnten Geburtstag in Schwierigkeiten.

    "Die Bundesregierung stellt nicht das Geld zur Verfügung, dass die meisten Regierungen anderer Länder Europas ihren jeweiligen Anti-Doping-Organisationen geben. Ich denke, die NADA könnte viel effektiver sein, wenn sie deutlich mehr Unterstützung bekommen würde als das jetzt der Fall ist."

    Und die NADA hat auch ein neues Personalproblem. Am Freitag ging der Pressesprecher Bertold Mertes von Bord. Der frühere Journalist wechselt wieder die Seiten und geht zum Bonner Generalanzeiger. Von personeller Kontinuität kann man bei den Bonner Dopingbekämpfern kaum sprechen.