Donnerstag, 18. April 2024

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Wirtschaftskriminalität: Die meisten Täter rechnen nicht mit Aufdeckung

Britta Bannenberg, Kriminologin an der Universität Bielefeld, glaubt, dass Korruption und Wirtschaftskriminalität bereits seit vielen Jahrzehnten ein großes Problem in Deutschland darstellen. Die Tatsache, dass immer mehr Fälle ans Licht kämen, zeige aber auch, dass die Sensibiltität für diese Problematik gestiegen sei. Sowohl bei den Strafverfolgungsbehörden, in den Verwaltungen und in den Unternehmen selbst bestünden herhebliche Vollzugsdefizite.

Moderation: Oliver Heckmann | 28.03.2007
    Oliver Heckmann: Schon seit Monaten befindet sich der Volkswagen-Konzern in Turbolenzen und der Siemens-Konzern ebenfalls. Der Grund: Der Skandal um schwarze Kassen, mit deren Hilfe der Siemens-Konzern Millionenaufträge an Land gezogen hatte. Vorstandschef Klaus Kleinfeld versprach lückenlose Aufklärung, doch die gestrige Verhaftung des Vorstandsmitglieds Johannes Feldmayer erschütterte den Konzern ein weiteres Mal. Erstmals befindet sich ein aktives Vorstandsmitglied von Siemens im Fadenkreuz der Ermittler. Diesmal geht es um geheime Millionenzuwendungen an die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger, die einen Ruf als arbeitgebernah genießt, und für diesen Ruf könnte sich nun eine Erklärung gefunden haben. Laut "Süddeutscher Zeitung" hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen erneut ausgeweitet.
    Am Telefon ist jetzt Britta Bannenberg, Kriminologin an der Universität Bielefeld. Schönen guten Tag Frau Professor Bannenberg.

    Britta Bannenberg: Schönen guten Tag!

    Heckmann: Frau Bannenberg, erst die Affäre bei Volkswagen, dann der Skandal um schwarze Kassen bei Siemens und jetzt scheint sich auch noch herauszustellen, dass auch Deutschlands größter Elektrokonzern Arbeitnehmervertreter geschmiert hat, um deren Wohlwollen zu sichern. Langsam hat man den Eindruck, Korruption gehöre zum üblichen Tagesgeschäft in deutschen DAX-Unternehmen.

    Prof. Bannenberg: Den Eindruck kann man haben, allerdings nicht nur aufgrund der aktuellen Medienberichte. Man sieht daran auch, was im Grunde für die Öffentlichkeit interessant ist. Wenn es große Unternehmen sind, wenn es bekannte Unternehmen sind, dann wird darüber bundesweit berichtet. Wenn das ganze nicht so bekannt ist, dann nimmt man es auch schon bundesweit kaum noch wahr, obwohl wir als Strafverfolger und als Wissenschaftler, die sich seit geraumer Zeit mit der Thematik beschäftigen, schon lange den Eindruck haben, dass es in Deutschland natürlich eine enge Verflechtung mit der Wirtschaftskriminalität gibt.

    Heckmann: Das heißt es gibt in Deutschland wesentlich mehr Fälle, die ähnlich gelagert, ähnlich gestrickt sein könnten?

    Prof. Bannenberg: Ja. Natürlich immer von Einzelfalldetails abgesehen ist es dann im Grunde so, dass wir vermuten müssen, dass insgesamt in der Wirtschaft, aber auch in Verwaltung und Politik die Korruption zunehmend ans Licht kommt. Man wird nicht sagen können, dass sie immens zunimmt. Das wissen wir nicht so genau. Es kann sein. Es spricht auch einiges dafür. Sog- und Spiralwirkungen sagen wir als Wissenschaftler, wenn im Grunde viele Menschen sehen und in Strukturen leben, in denen die Korruption Alltag ist, dass immer mehr natürlich auf die Idee kommen, sich zu bereichern. Das ist durchaus schlüssig. Das Problem ist aber ein sehr großes und das schon seit Jahrzehnten.

    Heckmann: Wenn mehr Fälle ans Licht kommen, so ist das doch eigentlich eine positive Entwicklung?

    Prof. Bannenberg: Das ist auf jeden Fall auch eine positive Entwicklung, denn es zeigt ja, dass immerhin die Sensibilität für diese Problematik vorhanden ist. Es zeigt sich auch durchaus, dass die Unternehmen zunehmend gezwungen sind, sich mit funktionierenden Gegenstrategien zu befassen. Sie tun es zwar häufig erst, wenn die Strafverfolgung bereits aktiv geworden ist, aber man merkt doch, dass zunehmend die Unternehmen einfach dieses Thema nicht mehr ignorieren können. Das heißt sie können auch nicht mehr mit dem Verweis auf schwarze Schafe, auf Einzeltäter, einzelne Kriminelle verfangen, sondern sie müssen sich der Aufgabe stellen, dass sie zum Teil jahrzehntelang die Korruption als Geschäftspolitik im In- und Ausland eingesetzt haben oder auch weiter einsetzen, solange es nicht auffällt, und müssen jetzt gegensteuern, um Image-Schäden, aber auch materielle Schäden zu vermeiden.

    Heckmann: Frau Bannenberg Sie sagen, das Problem gibt es seit Jahrzehnten. Das liegt ja auch auf der Hand. Neu scheint jedoch zu sein, dass sich Arbeitnehmervertreter in dieser Weise einbinden lassen, oder täuscht dieser Eindruck?

    Prof. Bannenberg: Das hängt genau wieder mit den Fällen zusammen, die jetzt bekannt werden. Wenn sie gerade bei großen Unternehmen bekannt werden, dann sind sie eben auch medienrelevant. Es ist ganz erstaunlich. Ich habe mich selbst erst vor einiger Zeit mit diesem § 119 Betriebsverfassungsgesetz, einem speziellen Bestechungstatbestand, der sehr rudimentär ausgestaltet ist, in diesem Zusammenhang beschäftigt. Das heißt man hatte überhaupt nicht im Visier und auch nicht bei der Verschärfung des Strafrechts 1997 durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz, dass so etwas auch vielleicht eine geübte Praxis sein kann. Man hat im Wesentlichen die Amtsträger im Visier gehabt und dann die Angestellten und Beauftragten von Unternehmen. dass es aber in diese Bereiche auch gehen kann, da reichte die Fantasie kaum, obwohl es natürlich auf der Hand liegt. Man wird auch noch sehr viele andere Branchen in Zukunft sozusagen entdecken, wo es lange einfach im Verborgenen lief. Da bin ich ganz sicher.

    Heckmann: Wir haben ja in Deutschland klare Gesetze gegen Korruption, gegen Bestechlichkeit und gegen Bestechung. Haben wir hier in Deutschland ein Vollzugsproblem?

    Prof. Bannenberg: Ja. Wir haben sehr deutlich ein Vollzugsdefizit. Die Gesetze sind eigentlich ganz gut, von kleinen Defiziten abgesehen wie etwa fehlender Telefonüberwachung und fehlendem Unternehmensstrafrecht und ähnlichen Dingen. Das sind aber Detailfragen. Man kann sagen, dass sowohl auf der Ebene der Staatsanwaltschaft, also der Strafverfolgungsbehörden, wie aber auch in den Unternehmen selbst Vollzugsdefizite bestehen, auch in den Verwaltungen. Es gibt sehr viele Vorschriften für eine gute Unternehmensführung, für eine korruptionsfreie Verwaltung, aber gelebt werden diese Vorschriften immer noch zu selten. Man will es einfach nicht wahr haben, dass auch das Risiko gestiegen ist, dass diese Dinge ans Licht kommen und damit natürlich auch das Image enorm schädigen können.

    Heckmann: Sie haben das Stichwort Unternehmensstrafrecht genannt. Was genau müsste dort geregelt werden?

    Prof. Bannenberg: Es müsste nicht nur die einzelne Person weiter im Focus des Strafrechts stehen, denn das ist ja, wenn Sie das Beispiel Siemens nehmen, was ja angesprochen wurde, so, dass sie dort den einzelnen Verantwortlichen nachweisen müssen, dass sie sich im strafrechtlichen Sinne schuldig gemacht haben. Wenn man ein Unternehmensstrafrecht hätte, wie es ja auch im Nachbarland Schweiz mittlerweile der Fall ist, wie es in den USA schon seit langem der Fall ist, dann wird auch die Organisation als solche bestraft oder man kann sie zumindest strafrechtlich verfolgen und das ist ja auch sinnvoll, weil wir es bei der Wirtschaftskriminalität mit einer organisierten Unternehmenskriminalität zu tun haben. Wozu füllt man schwarze Kassen mit Hunderten von Millionen Euro? Doch nicht, weil einzelne sich an diesem Geld bereichern, sondern um im Unternehmensinteresse im In- und Ausland zu bestechen.

    Heckmann: Würden Sie auch sagen, dass die Urteile, die in Korruptionsprozessen in Deutschland gefällt werden, möglicherweise zu milde ausfallen und dadurch die abschreckende Wirkung eben nicht da ist?

    Prof. Bannenberg: Das kommt darauf an. Man gewinnt teilweise den Eindruck, dass je gewiefter die Personen sind und je besser sie in der Lage sind, sich auch hervorragende Verteidiger leisten zu können, es natürlich immer zu diesen Bewährungsstrafen kommt, die wohl wenig abschrecken. Mir scheint aber das Hauptproblem gar nicht dort zu liegen, wie hoch die Strafe letztlich ausfällt. Das Hauptproblem liegt darin, dass die meisten Täter kalkulieren können, ich werde sowieso nicht erwischt. Wenn das Entdeckungsrisiko so gering ist, dann ist das ein Problem. Man müsste also die Aufklärung verbessern und die Aufklärungsmechanismen, nicht nur durch die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch intern etwa durch Whistleblower-System deutlich verbessern.

    Heckmann: Zur Siemens-Affäre war das ein Gespräch mit Professor Britta Bannenberg von der Universität Bielefeld. Ich danke Ihnen für das Gespräch!