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Wunsch nach einem EU-Pass
Warum in Tschechien die Beneš-Dekrete nachwirken

Danby Bloch ist kein Einzelfall: Er gehört zu den Briten, die sich nach dem Brexit eine EU-Staatbürgerschaft wünschen. Seine Eltern stammen aus der früheren Tschechoslowakei. Doch die Behörden lehnten seinen Antrag ab und verwiesen auf die sogenannten Beneš-Dekrete.

Von Kilian Kirchgeßner | 11.03.2021
Danby Bloch
Danby Bloch aus Oxford, stieß bei seiner gewünschten Einbürgerung auf ein Hindernis: die Beneš-Dekrete (Danby Bloch)
Danby Bloch hat sich für das Videogespräch in sein Arbeitszimmer gesetzt, ein elegant eingerichteter Raum mit vielen Bücherregalen in Oxford. Für einen Moment geht Danby Bloch aus dem Bild, er müsse nur schnell etwas holen, ruft der 75-Jährige und kommt dann zurück mit einem gerahmten Foto in schwarz-weiß, das zwei lachende Männer zeigt.
"Das ist ein Foto meines Vaters mit seinem Vater im Jahr 1938. Sie hatten sich in Berlin getroffen. Ich bin mir nicht sicher, welche Straße das genau ist, aber es ist sicher in Berlin-Mitte. Ein Passant hat das Foto gemacht und im Hintergrund weht eine Nazi-Fahne an dem Gebäude."
Aufgewachsen war sein Vater Rudolph Bloch als Sohn einer jüdischen Familie in der Tschechoslowakei, in Nordböhmen, damals eine prosperierende Region. Rudolf Bloch war Chemiker, ein hochdekorierter Forscher: Er promovierte in Basel, forschte lange in Karlsruhe, arbeitete dann in England und schaffte schließlich rechtzeitig die Flucht ins damalige Palästina.
"Ich glaube, er fühlte sich immer als Europäer. Er war aber sicher stolz, ein Tscheche zu sein, denn Tschechien war damals das demokratischste, modernste, fortschrittlichste Land in Mitteleuropa und in gewisser Weise auch in ganz Europa. Er sprach Tschechisch, aber seine Muttersprache war Deutsch."

Der Wunsch: Ein EU-Pass für die Kinder und Enkelkinder

Danby Bloch lebt seit Jahrzehnten in Oxford; im heutigen Tschechien war der 75-Jährige erst vor ein paar Jahren zum ersten Mal. Doch dann wollte Danby Bloch nach dem Brexit die tschechische Staatsangehörigkeit beantragen. Solche Fälle gibt es häufig, sagt Stephan Heidenhain. Der Deutsche ist Anwalt in Prag, er vertritt viele Mandantinnen und Mandanten aus Großbritannien und auch aus Israel – die meisten haben Vorfahren in Deutschland oder Österreich und wollen sich deshalb dort einbürgern lassen. Ein Pass aus der EU sei das Ziel.
"Die älteren Herrschaften, die davon betroffen sind, machen das zum großen Teil wegen der Kinder und Enkelkinder. Da sagen die alten Herrschaften. Für mich ist das eigentlich gleich. Ich gehe sowieso nicht mehr aus England weg mit meinen 75. Aber ich würde es gerne für meine Kinder oder Enkel tun."
Tschechien hat erst vor einigen Jahren mit Gesetzesänderungen solche Rückgaben der Staatsangehörigkeit ermöglicht – damit aber nach Meinung von Beobachtern vornehmlich Verfolgte des kommunistischen Regimes im Blick gehabt, die nach ihrer Flucht nun wieder zurück in die Heimat möchten.

Beneš-Dekrete wirken bis heute nach

Danby Bloch jedenfalls, der Mann aus Oxford, stieß bei seiner gewünschten Einbürgerung auf ein Hindernis, mit dem er nicht gerechnet hatte: Sein Vater habe die – damals noch tschechoslowakische - Staatsangehörigkeit 1945 auf Grundlage der sogenannten Beneš-Dekrete verloren, teilte ihm die Behörde mit. Tatsächlich wurden damals alle Tschechoslowaken, die sich schon vor dem Zweiten Weltkrieg als Deutsche bezeichneten, ausgebürgert und vertrieben – und dazu gehörten wegen ihrer deutschen Muttersprache auch zahlreiche tschechoslowakische Juden. Rechtsanwalt Heidenhain kommentiert das sarkastisch.
"Das Problem ist, dass nur die Leute nicht darunterfallen, die im Holocaust umgekommen sind und also am 10. August 1945 nicht mehr lebten. Alle anderen, die da noch lebten, fallen formell drunter, weil die eben in den Unterlagen der tschechoslowakischen Verwaltung als Deutsche geführt waren."
Ein paar Monate lang konnte man damals nach dem Krieg noch einen Antrag auf Beibehaltung der Staatsangehörigkeit stellen – aber in den Nachkriegswirren taten das wohl die wenigsten überlebenden Jüdinnen und Juden. Wie viele von ihnen heute wieder die tschechische Staatsangehörigkeit zurückhaben möchten, darüber gibt es keine Statistik – zuständig ist nämlich keine zentrale Behörde, sondern die jeweilige regionale Verwaltung. Als Danby Bloch in der Post aus Nordböhmen las, dass seinem Wunsch ausgerechnet wegen der Beneš-Dekrete nicht stattgegeben werden konnte, traute er seinen Augen nicht.
"Ich war überrascht und ein bisschen schockiert. Bürokratie ist überall auf der Welt sehr ähnlich. Wenn Leute schwierige Entscheidungen zu treffen haben, suchen sie eine einfache Begründung und hoffen, dass sie das Problem damit loswerden. Und ich glaube, dass ist es, was sie auch in diesem Fall hoffen: dass ich einfach aufgebe."