Mittwoch, 24. April 2024

Archiv

Zschäpe
Bundesanwaltschaft fordert Verurteilung

Die Bundesanwaltschaft fordert, dass die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Mittäterin an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) verurteilt wird. "Sie tarnte das System NSU ab", hieß es zu Beginn des Plädoyers.

25.07.2017
    Beate Zschäpe
    Vor Beginn der Schlussplädoyers: Die Angeklagte Beate Zschäpe zwischen ihre Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel am 25.07.2017 im Verhandlungssaal im Oberlandesgericht in München (dpa / Peter Kneffel)
    "Die Täter, Hoher Senat, waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe", sagte Bundesanwalt Diemer zu Beginn seines Plädoyers vor dem Oberlandesgericht München. Die Anklagevorwüfe gegen Zschäpe hätten sich in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Sie ist die einzige Überlebende des NSU-Trios, dem unter anderem zehn Morde und zwei Bombenanschläge zur Last gelegt werden. Neben ihr gibt es vier Mitangeklagte.
    Als die "heftigsten und infamsten" Terroranschläge seit der linksextremen Rote Armee Fraktion (RAF) bezeichnete Diemer die Taten des NSU. "Motiv für all diese Verbrechen war rechtsextremistische Ideologie." Das Ziel war laut Diemer ein "ausländerfreies" Land.
    Zschäpe droht lebenslange Haft
    Sollte das Oberlandesgericht im Urteil der Argumentation der Bundesanwaltschaft folgen, droht Zschäpe lebenslange Haft wegen Mordes. Bundesanwalt Diemer bezeichnete Zschäpe als Mitgründerin und Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Als Mittäterin habe sie gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen türkischer oder griechischer Herkunft ermordet, einen tödlichen Anschlag auf Polizeibeamte sowie einen Bombenanschlag auf das Geschäft einer iranischen Familie in Köln verübt.
    Karte mit Straftaten der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
    Ebenfalls in Köln habe der NSU eine Nagelbombe mit großer Sprengkraft explodieren lassen. Darüber hinaus habe Zschäpe gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt schwere Raubüberfälle begangen und nach dem Tod der beiden die letzte gemeinsame Wohnung des NSU in Zwickau in Brand gesteckt. Oberstaatsanwältin Greger sagte, Zschäpes Rolle sei "in der rechtlichen Bewertung ebenso essentiell für jede Tat wie die der beiden männlichen Gruppenmitglieder".
    Plädoyers hatten sich verzögert
    Mehr als vier Jahre nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess mit ihrem Plädoyer begonnen. Sie kündigte an, etwa 22 Stunden dafür zu brauchen. Der Schlussvortrag der Anklage kann sich somit über mehrere Tage erstrecken. Das Urteil gegen Zschäpe und vier Mitangeklagte wird im Herbst erwartet.
    Das Plädoyer der Anklage hatte sich um mehrere Tage verzögert. Es konnte am Mittag beginnen, weil die Verteidiger zweier Angeklagter auf neue Befangenheitsanträge verzichteten. Davor hatte das Gericht die Forderung zurückgewiesen, den Schlussvortrag der Anklage auf Tonband aufzuzeichnen, ihn zu protokollieren oder das Redemanuskript auszuhändigen. Der Vorsitzende Richter Götzl erklärte zur Begründung, im deutschen Strafprozess herrsche das Prinzip der Mündlichkeit.
    Das Plädoyer wurde nach Angaben von Prozessbeobachtern unterbrochen. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben habe angegeben, er könne den Ausführungen nicht folgen. Daraufhin sei ein Gerichtsarzt gerufen worden.