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Zuviel PCB im Rhein-Aal

Der Rhein ist sauberer geworden. Trotzdem gab es nun die erste grenzüberschreitende Verzehrwarnung. Sie kam aus Luxemburg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz und bezieht sich auf selbst geangelte Flussfische. Vor allem der fette Aal soll gemieden werden.

Von Ludger Fittkau | 06.08.2012
    Die Rhein-Angler Klaus Ambaum und Tobias Kiefer sind sich nicht einig, wie sie mit der internationalen Empfehlung Luxemburgs, des Saarlands und von Rheinland-Pfalz umgehen sollen, den Aal nicht zu verspeisen.

    "- "Ich persönlich habe noch nie einen Aal hier verzehrt."
    - "Würde ich schon essen, ich habe ja schon Zander hier gegessen, ich sehe da kein Problem. In allen Lebensmitteln sind ja Schadstoffe mittlerweile drin. Also lieber frischer Fisch und selber gefangen, als dann eine Woche lang im Supermarkt rumgegammelt und den dann essen. Der hat ja auch Schadstoffe dann.""

    Doch auch das nordrhein- westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz warnt aktuell vor dem Verzehr von selbst gefischten Wildaalen. Bei fast allen Proben sind die Grenzwerte der Umweltgifte Dioxin und PCB überschritten worden. Lothar Kroll, Experte des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Umwelt und Wasserwirtschaft sowie Mitglied der internationalen Kommission zum Schutz des Rheins erklärt, warum der selbstgefangene Aal aus den heimischen Flüssen auf keinen Fall verzehrt werden sollte.

    "Mit seinem relativ hohen Fettgehalt von bis zu 25 und 30 Prozent - und Fett saugt und magnetisiert diese fetthaltigen Schadstoffe wie PCB und Dioxine - sodass jeder Aal in unserem Wirtschaftsraum in der Regel über den zulässigen Grenzwerten liegt und damit nicht in Verkehr gebracht werden kann und auch nicht empfohlen wird, dass es ein Angler essen sollte."

    In Frankreich gibt sogar ein absolutes Verzehrverbot. Dort darf der Aal zwar gefangen werden, muss aber in den Fluss zurückgeworfen werden, wenn er an der Leine zappelt. Lothar Kroll:

    "Frankreich hat eine andere Rechtsauffassung in Bezug zur Angelei. In Deutschland gibt es das oberste Gebot gemäß Tierschutzgesetz, dass die Angelei wie auch die Jagd nur ausgeführt werden darf, sprich auch dem Wirbeltier hier nur ein Leid zugefügt werden darf, wenn der Nahrungserwerb die Absicht war. Die Passion, das Beutemachen, ist für uns kein vernünftiger Grund, Jagd oder Fischerei zu betreiben."

    Weil das in Frankreich anders ist, ist der erste grenzüberschreitende Vertrag zu den Fischverzehrempfehlungen von Frankreich noch nicht unterschrieben worden. Aber von Luxemburg, so Lothar Kroll. Gerade von den luxemburgischen Grenzflüssen gibt es auch gute Nachrichten.

    "Wo es grünes Licht gegeben hat, eindeutig auch eine Entwarnung, das sind die kleinen Fische, die in dem Raum Luxemburg, Trier und auch Lothringen als "gebackener Moselfisch" bezeichnet werden. Das sind junge Rotaugen oder junge Weißfische, die zwei, maximal drei Jahre als sind, nicht länger als 20 Zentimeter, deutlich darunter, 70, 80 Gramm wiegen. Die werden ausgenommen, geschuppt und im heißen Fett ausgebacken. Die Luxemburger, die lieben dieses Essen, sie nennen es "Fritúre". Und dafür gab es eine eindeutige Entwarnung selbst für Kinder, die das gelegentlich essen. Es gibt hier keine Beschränkungen mehr."

    Lothar Kroll weist darauf hin, dass grenzüberschreitende Verzehrempfehlungen für Fisch in Deutschland längst noch nicht die Regel sind. So geben etwa die Länder Berlin und Brandenburg und auch der Brandenburgische Fischereiverband bisher keine Empfehlungen für den Aal ab. Auch ein gemeinsames Vorgehen mit Polen ist bisher nicht in Sicht. Das bedeutet wohl in der Praxis, dass der Aal aus der Oder in vielen Fällen verspeist wird.

    "Eigentlich gibt es an der Oder wie auch an der Elbe ähnliche Situationen und auch ähnliche Kommissionen zum Schutz dieser großen Gewässer, die grenzübergreifend sind. Allerdings gibt es dort weniger Austausch der Informationen, die Sprachbarriere ist so hoch und auch der lange geteilte Kulturraum, dass es hier noch keine solchen Empfindlichkeiten gegeben hat wie gerade in diesem betrachteten Raum Saar-Lor-Lux."

    Unterschiede bleiben trotz aller Verträge aber auch beim Fischfang im westdeutschen Grenzraum bestehen. Wie in Frankreich Aal zu fangen, ohne ihn dann verspeisen zu dürfen – das bleibt für den Rheinangler Klaus Ambaum tabu.

    "Wenn ich ihn nicht verspeisen darf, würde ich nicht auf Aal gehen. Was anderes ist, wenn ich Aal als Beifang dabei habe, wenn ich etwas anderes fischen will und da geht zufällig ein Aal drauf – aber wie gesagt, selbst dann würde ich ihn nicht verwerten."