
Geklagt hat unter anderem die Deutsche Umwelthilfe. Sie wirft der Bundesregierung vor, dass das Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreicht, um die gesetzlichen Ziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu erreichen. Dabei geht es einerseits um die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr sowie in der zweiten Klage um den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft.
Im Klimaschutzgesetz sind für jeden Sektor Emmissionziele festgelegt. Werden diese nicht erreicht, muss das zuständige Ministerium Sofortmaßnahmen vorlegen. Dieses Vorgehen will die Bundesregierung beenden und stattdessen die Emmissionsziele sektorübergreifend berechnen. Der Bundestag hat das bereits beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.