Die Völkerrechtslage sei ganz eindeutig: Die Ukraine übe ihr individuelles Selbstverteidigungsrecht aus, und dritte Staaten, darunter Deutschland, dürften sie dabei durch Waffenlieferungen unterstützen. Das sagte der Völkerrechtler Claus Kreß, der auch den Ankläger beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag berät, im Interview der Woche.