Regeln für die Wahlkabine

Lippenstift ist erlaubt, Selfie verboten

Ein Mann und eine Frau sitzen am 27.08.2013 in einem Wahlraum im Neuen Rathaus in Hannover (Niedersachsen) und füllen ihre Stimmzettel für die Bundestagswahl 2013 aus.
Was darf ich eigentlich in der Wahlkabine? © dpa / picture-alliance / Julian Stratenschulte
Von Nadine Lindner · 22.09.2017
Was darf ich eigentlich beim Wählen? Lippenstift, Eyeliner und Wimperntusche statt Kugelschreiber sind o.k., erklärt der Bundeswahlleiter. Wichtig sei, dass der Wählerwille erkennbar ist. Für das Verhalten in Wahllokal und Wahlkabine gibt es aber einige neue Regeln.
Es ist zwar nicht das allerklügste, aber theoretisch möglich: sie dürfen ihr Kreuz am Sonntag auch mit Lippenstift machen, erklärt Klaus Pötzsch, Pressesprecher des Bundeswahlleiters.
"Das können sie natürlich machen, aber ich würde nicht empfehlen, Stifte zu nehmen, die verschmieren können. Weil sie müssen sich vorstellen, sie machen das Kreuz mit dem Lippenstift, falten den Zettel zusammen, stecken den in den Briefumschlag und werfen den in die Wahlurne. Bei einem Lippenstift kann es passieren, dass das Kreuz durchschmiert auf andere Kreise. Dass nicht mehr eindeutig erkennbar ist, wo sie ihr Kreuz gemacht haben."

Erstaunlich viel künstlerische Freiheit

Für Eyeliner oder Wimperntusche gilt das gleiche. Aber, eiserne Grundregel: Es muss klar werden, was sie als Wähler wollen. Und mit normalen Stiften gibt es erstaunlich viele künstlerische Freiheiten.
"Die Regelung ist die, der Wählerwille muss zweifelsfrei erkennbar sein. Ob Sie da jetzt ein Kreuz reinmachen, ein Plus oder das irgendwie ein bisschen ausmalen oder einen Kreis rummachen. Nur eines ist nicht erlaubt, Sie dürfen ihren Namen nicht auf den Zettel schreiben, oder die Telefonnummer."
Und meckern auf dem Stimmzettel geht auch nicht:
"Kommentare sind explizit verboten."

Neue Regeln zu Selfies

Alle Regeln, quasi alle Do's and Don'ts sind in der Bundeswahlordnung definiert. Und diese Liste wurde in diesem Jahr um gleich mehrere Punkte erweitert.
"Darf ich denn in der Wahlkabine ein Selfie machen und wenn nein, warum eigentlich nicht?"
"Das hat in diesem Jahr eine Änderung der Bundeswahlordnung gegeben und da steht explizit drin, dass das Fotografieren in der Wahlkabine verboten ist. Das geht da um zwei Dinge: Wahrung des Wahlgeheimnisses auf jeden Fall und das zweite, da will man auch verhindern dass der Wähler seinem Paten seinen Stimmzettel zeigt, indem er ihn fotografiert. Und das will man im Keim ersticken."

Verschleierungsverbot ist neu

Simpel gesagt: Das soll Stimmenkauf verhindern. Aus dem gleichen Grund sind auch Videos aus der Wahlkabine verboten.
Eine zweite Neuregelung: Das Verschleierungsverbot.
"Sowohl als Wahlhelfer, als auch als Wähler müssen sie unverhüllt zur Wahl antreten, damit sie identifiziert werden können. Das ist auch eine neue Bestimmung."
Zu zweit wählen ist ebenfalls verboten, Freund, Freundin, Ehepartner dürfe nicht mit in die Kabine. Einzige Ausnahme: amtlich eingetragene Begleitpersonen für Behinderte. Kein Problem sind allerdings kleine Babys oder Hunde in der Wahlkabine.
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