Deutsche Identität

Das Grundgesetz bewahrt uns als gewachsene Kulturnation

Ein Buch zum Deutschen Grundgesetz.
Ein Buch zum Deutschen Grundgesetz: Staat, Individuum und Recht versus Clan, Koran und Umma © imago / Florian Schuh
Von Matthias Buth · 25.02.2016
Die kulturelle Identität Deutschlands ist verwoben mit dem europäisch gewachsenen Freiheits- und Humanitätsideal. Das Grundgesetz schreibe dieses Ideal für den säkularen demokratischen Rechtsstaat fest, betont der Bonner Schriftsteller und Jurist Matthias Buth.
Wir sind unsicher. Wir wissen nicht, was uns wirklich im Innersten zusammenhält. "Deutschland? Aber wo liegt es? Ich weiß das Land nicht zu finden, wo das gelehrte beginnt, hört das politische auf". Dies vermittelte uns Friedrich Schiller.
1989 riefen die Menschen in Leipzig, Dresden oder Berlin: Wir sind das Volk und nachher wir sind ein Volk. Heute wird Volk mit völkisch assoziiert und deshalb durch den Begriff Gesellschaft ersetzt. Damit verlieren wir aber das Grundgesetz aus dem Auge. Denn Staat und Nation sind wesentlich für unsere rechtliche Verfasstheit.
Selbstgefälliger Stadtpatriotismus wie "Ich bin Kölner“ oder ein gefühltes Weltbürgertum wie "Europa über alles" verweigern die Antwort auf die Frage, was deutsche Identität ausmacht. Ein religiöses Bekenntnis beantwortet sie ebenso wenig. Für Muslime beispielsweise sind Clan, Koran und Umma tragende Säulen, nicht aber Staat, Individuum und Recht.

Deutschland versteht sich als europäische Kulturnation

Die Bundesrepublik Deutschland gründet auf Kultur und Geschichte, also auf Voraussetzungen, die sie nicht selbst geschaffen hat. So hat es der Staatsrechtslehrer Böckenförde einmal formuliert. Entsprechend legte der Bundestag 2004 im novellierten Deutsche-Welle-Gesetz fest, dass der Auslandssender die Bundesrepublik weltweit als
"europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat"
darzustellen habe.
Das wird oft übersehen, genauso, dass der Begriff der Kulturnation mit dem Freiheits- und Humanitätsideal verbunden ist, das in den Werken von Schiller, Goethe, Herder und Heine zum Ausdruck kommt. Wir sind eben eine Sprachnation, keine ethnische Wagenburg. 160 Ethnien leben in unserem Land.
Den heldenhaften Satz "Wir schaffen das!" mögen einige als Ausdruck von Staatsräson verstehen. Aber auch nach Friedrich Meinecke geht es dabei jedoch vor allem um den Erhalt des eigenen Staates. Was ist es denn, was wir schaffen sollen in Deutschland? Und wer ist "wir"?
Der Bundestag wurde nicht befasst. Die Volksvertreter aber sind gefragt. Die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin legitimiert hier nicht, reicht nicht aus. Denn Staatsräson darf sich nicht über deutsches und europäisches Recht setzen. Es ist das Grundgesetz von 1949, das jeden bindet, der in Deutschland lebt oder den Boden der Bundesrepublik betritt.

Allein der säkulare Staat garantiert die Menschrechte

Antike, römisches Recht, die Kodifikationen im 19. Jahrhundert sowie die Verheerungen der beiden Weltkriege führten zu dieser Verfassung. Durch sie garantiert allein der säkulare Staat die Menschenrechte. Der Koran verlangt jedoch eine andere, eine religiös-fundamentierte Gesellschaftsordnung.
Staat und Nation der Deutschen bestimmt dagegen auch der Kultur- und Zivilisationsbruch durch die Shoa. Können Muslime dieses Verfassungsverständnis übernehmen? Und wollen sie mit jüdischen Nachbarn friedlich zusammenleben?
Die herausfordernde Flüchtlingswanderung zwingt Deutsche und Ausländer gleichermaßen, sich klarzumachen: Wer dazugehören will, wer sich einweben will in die Kultur- und Schicksalsgemeinschaft der Staatsbürger, muss sich als Individuum erkennen und aus der religiös verordneten Unmündigkeit heraustreten.
Der syrische Dichter Adonis sagte es kürzlich. Ohne die Freiheit des Einzelnen gibt es keinen demokratischen Rechtsstaat. Das gilt in Sachsen und in ganz Deutschland.
Matthias Buth, geboren 1951 in Wuppertal, ist Schriftsteller und Jurist. Nach der Promotion an der Universität Köln, war er Kulturreferent im Bundesministerium für Innerdeutsche Beziehungen und später Ministerialrat bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Dort leitet er heute das Justitiariat. Matthias Buth veröffentlicht seit 1973 Gedichte, Essays und Rezensionen. Sie wurden ins Arabische, Englische, Französische, Polnische, Rumänische und Tschechische übersetzt sowie vertont in Kammermusik- und Chorwerken. Er ist seit 1986 Organisator und Moderator der Rösrather Literaturgespräche.
Der Jurist und Schriftsteller Matthias Buth
Matthias Buth© Quelle: privat
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