Archiv


Wenn Kriege privatisiert werden

"Zurzeit gibt es mehr Mitglieder von Sicherheitsdiensten als reguläre Soldaten auf der Welt", erklärt Gerd Höfer, Präsident des Reservistenverbandes der Bundeswehr, die heikle Entwicklung im Bereich der Sicherheitsdienstleister - staatliche Kontrolle und internationales Völkerrecht könnten zur Disposition stehen.

Von Nina Giaramita und Mirko Smiljanic | 05.08.2010
    Grandhotel Schloss Bensberg, ein milder Sommerabend. Weit reicht der Blick über die Kölner Bucht, unübersehbar der Dom mit den beiden aus dem Dunst ragenden Türmen …

    "... ich war bei der Infanterie gewesen und jetzt möchte ich im Personenschutz tätig sein, ..."

    … eine Luxusherberge mit einer der besten Gourmetküchen Deutschlands, ...

    "... ich hab die Firma ISS ausfindig gemacht und mich dort beworben und durchlaufe jetzt das Ausbildungstraining, ..."

    ... und wer italienisches Flair sucht, der reserviert einen Tisch in der Trattoria Enoteca direkt nebenan. Ruhig und diskret ist es hier, ein perfekter Ort für Promis und VIPs, ...

    ... die hin und wieder Personenschutz benötigen. Wie Personenschützer sich korrekt in diesem gehobenen Ambiente bewegen, welcher Wein wann gereicht wird und wie Sherrygläser aussehen, das lernen 25 angehende Wachmänner im Ausbildungsmodul "Etikette" der ISS International Security School & Services GmbH, Overath:

    "... zum Beispiel Besteck oder Gläserkunde, welche Speise man mit welchem Besteck isst, was man in die Hand nehmen darf und was nicht, ..."

    So etwas lernen die Männer, aber natürlich auch den Schutz vor Angriffen auf die ihnen anvertraute Person. All das bringt ihnen Alexandra Kanakaris bei, Geschäftsführerin der ISS International Security School & Services:

    "Ich bevorzuge für mich die M 4, weil die nicht so lang ist, wie die M 16."

    Sie ließ sich in Israel an Langwaffen ausbilden, lernte Nahkampftechniken und Sicherheitsstrategien, um dann mit ihrem Mann die International Security School zu gründen. Die meisten Kunden sind ehemalige Bundeswehrsoldaten, die sich nach Ende ihrer Dienstzeit im Rahmen der beruflichen Integration auf Kosten des Steuerzahlers zu Personenschützern umschulen lassen. Wer in Overath ausgebildet wird, sucht fast immer Jobs als Cheffahrer bei einem Automobilkonzern oder als Sicherheitsexperte einer Bank, einige wenige aber gehen andere Wege.

    "Der Weg deutscher Kämpfer nach Bagdad beginnt in den Wäldern Tschechiens. Kampftraining einer Bodyguard-Truppe, die sich auf einen Einsatz in der gefährlichste Stadt der Welt vorbereitet."

    "Wenn ich sterbe, dann sollte es schnell gehen, keine Schmerzen dabei, das wäre schön."

    Eindrücke aus einer SPIEGEL-TV-Reportage vom 1. April 2008 beim Schießtraining der Bielefelder Sicherheitsfirma Praetoria. Das breit gefächerte Dienstleistungsportfolio des Unternehmens umfasst unter anderem Personenschutzaufgaben, die in der Branche als "High value risk management" gelten. Das Spezialgebiet der Firma: der Irak. Spätestens hier offenbart sich, dass die Männer einen riskanten Job haben. Außerdem bewegen sie sich bei Einsätzen in Krisengebieten häufig in einer Grauzone: Ab wann sind sie Bodyguards, ab wann Söldner? Der formellen Definition zufolge ist ein Söldner leicht abzugrenzen:

    "Ein Söldner ist eine Person, die an einem bewaffneten Konflikt aus Streben nach persönlichem Gewinn teilnimmt."

    Die Definition findet sich im Genfer Abkommen von 1949. Damals jedoch gab es noch keine weit verzweigte, global operierende Sicherheitsbranche.
    Das damalige Bild vom Söldner als jemandem, der mit der Waffe in der Hand auf den Kriegsschauplätzen dieser Welt agiert, prägt noch heute die landläufige Vorstellung dieses Berufsbildes.

    Mittlerweile übernehmen moderne Söldner jedoch vielfältige Aufgaben – die von der Begleitung eines Konvois bis hin zu Ausbildung und Beratung von ausländischen Wehrkräften reichen können. Die Übergänge zwischen militärischen und zivilen Aufgaben sind fließend. Meistens zumindest. Ende 2009 ist mit der ASGAARD German Security Group ein Unternehmen an die Öffentlichkeit getreten, das sich explizit dem militärischem Aufgabenbereich widmen wollte. Ihr Chef, ein ehemaliger Panzergrenadier der Bundeswehr, Thomas Kaltegärtner, hat in Telgte bei Münster einen privaten Militärdienstleister aufgebaut:
    "Mit den Hauptaufgaben Personenschutz, Objektschutz, Konvoischutz. Dazu gehört auch die Ausbildung von Polizei und Militär im Einsatzland."

    Das nach Kaltegärtners damaliger Vorstellung Somalia sein sollte, immerhin hat ihn Galadid Abdinur Ahmad Darman – ein undurchsichtiger Warlord – mit dem Training seiner Truppe und mit dem Kampf gegen seine Feinde, die der Übergangsregierung angehören, beauftragt. Das Pikante daran: Die Europäische Union bildet im Nachbarstaat Uganda somalische Sicherheitskräfte der Übergangsregierung aus. An der Mission "EUTM" sind auch 13 Bundeswehrsoldaten beteiligt. Würden tatsächlich ASGAARD-Truppen eingesetzt, wäre laut Annette Weber, Regionalexpertin der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin, folgendes Szenario denkbar:

    "Soldaten der Übergangsregierung, die von deutschen Bundeswehrsoldaten ausgebildet werden, würden dann gegen ehemalige Bundeswehrsoldaten, die für ASGAARD kämpfen, kämpfen oder andersrum: ASGAARD würde quasi gegen das Interesse der Bundesregierung, nämlich die Übergangsregierung zu stärken, vorgehen."

    Sind dies nun Einzelfälle oder zeigt sich die Spitze eines Eisberges? Stimmen die in Medien und im Internet kolportierten Zahlen, kann man kaum noch von Einzelfällen sprechen. 3000 deutsche Söldner sollen im Nahen und Mittleren Osten ihre Dienste anbieten, in Afrika sind es etwa 1000. Andere Quellen sprechen von einigen Hundert. Sie sind gesuchte Männer – allerdings betraut mit einer heiklen Mission.

    "Zum Beispiel, wenn Sie für ein afghanisches Sicherheitsunternehmen arbeiten …",

    betont der Grünen-Politiker Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie Mitglied im Ausschuss für Verteidigung des Deutschen Bundestages:

    "... sind Sie ja verpflichtet, diejenigen zu schützen, mit denen das Sicherheitsunternehmen einen Vertrag hat. Vor wem zu schützen? Ja, vor allen Sorten vor feindlichen Aktivitäten! Das könnten dann auch Regierungsbeamte sein oder Taliban oder internationale Militärs."

    Trotz dieser Bedenken will der Grünen-Abgeordnete Tom Koenigs den privaten Sicherheitsdienstleistern ihre Daseinsberechtigung nicht vollkommen absprechen. Wichtig sei jedoch eine staatliche Kontrolle.

    Kontrollieren würde der Staat vor allem gern, welcher seiner ehemaligen Bundeswehrsoldaten bei privaten Sicherheits- und Militärdienstleistern anheuern. Diesbezügliche Verbote gibt es bisher wenige. Immerhin untersagt das Bundesverteidigungsministerium Nebentätigkeiten für die Rüstungslobby in den ersten fünf Jahren nach Beginn des Ruhestandes. Darüber hinaus gibt es nur eine eingeschränkte Genehmigungspflicht bei der Bundeswehr, berichtet Hans-Peter Bartels, Mitglied des Verteidigungsausschusses und stellvertretender sicherheitspolitischer Sprecher der SPD:

    "Wer hinterher mit seinen Fachkenntnissen arbeiten will, der muss es dann genehmigen lassen, wenn er etwa zu wehrtechnischen Unternehmen wechselt – Offiziere aus dem Bereich der Luftwaffe, der Marine oder des Heeres, die bei wehrtechnischen Unternehmen anheuern, um dort ihr Know-how unterzubringen, die müssen sich das genehmigen lassen."

    Eine darüber hinausgehende Berichtspflicht ehemaliger Bundeswehrangehöriger gibt es nicht. Das vorhandene rechtliche Instrumentarium für wirksame Kontrollen der Angestellten von privaten Sicherheitsfirmen scheint nicht auszureichen. Dies gilt auch für den sogenannten Söldnerparagrafen - § 109h des Strafgesetzbuches legt fest:

    Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    Der Versuch ist strafbar.


    § 109h des Strafgesetzbuches sanktioniert allerdings nur den Anwerbenden, in diesem Fall die Sicherheitsfirma, über den Angeworbenen verliert er kein Wort. Das heißt: Die Teilnahme an Kämpfen im Ausland ist nicht strafbar.

    Ein weiterer Versuch, die boomenden Militärdienstleister zu regulieren, ist das am 17. September 2008 unterzeichnete Montreux-Dokument. Diese Erklärung – es ist kein völkerrechtlich bindender Vertrag – empfiehlt Grundsätze beim Umgang von Staaten mit privaten Sicherheits- und Militärunternehmen. Zwei Jahre wurde am Text gefeilt, das Ergebnis ist für Professor Elke Krahmann, Politikwissenschaftlerin an der Universität Bristol, aber eher dürftig:

    "Am Ende dieser zwei Jahre war das Resultat, das 'Montreux Document', aber meiner Meinung nach eben doch etwas enttäuschend, weil, in dem Dokument wird eigentlich nur erklärt, dass das bestehende Völkerrecht und das humanitäre Recht eigentlich schon ausreichend sind und dass man eine freiwillige Selbstregulierung der Industrie unterstützen würde."

    Die freiwillige Selbstregulierung als Kontrollinstrument für Militärdienstleister im Ausland? So etwas, bekräftigt auch Tom Koenigs, sei zum Scheitern verurteilt:

    "In Afghanistan zu glauben, dass sich einer Branche wie Sicherheitsdienste selbst regulieren können, das zeugt doch von krasser Unkenntnis auch nur der Essentials in so einem Land, und zu glauben, die könnten sich selber kontrollieren, das ist so, wie wenn Sie die Polizei in Neapel der Mafia übergeben."

    Die Begeisterung über das "Montreux-Dokument" hält sich zwar in Grenzen, trotzdem sollte es niemand unterschätzen: Es ist die erste internationale Erklärung zu den Rechten und Pflichten privater Sicherheits- und Militärunternehmen in militärischen Konflikten. In dem Dokument finden sich zum Teil durchaus konkrete Handreichungen, wie mit privaten Sicherheitsfirmen und ihren Mitarbeitern umzugehen ist:

    "Beispielsweise dass Überprüfungen stattfinden - habe ich da vor mir einen Kriegsverbrecher, der vielleicht schon gesucht wird und in einer Söldner-Firma unterschlüpft, oder sind die Leute in Ordnung. Da wird aber auch gesagt, dass Regierungen verbindliche Regeln zu verabschieden haben, nach denen Söldner-Firmen überhaupt eingesetzt werden dürfen, und diese Söldnerfirmen überhaupt Waffen einsetzen dürfen - also das, was man bei den Soldaten die sogenannten rules of engagement nennt."

    Der Politologe und Journalist Franz Feyder befasst sich seit Jahren mit der Problematik der privaten Sicherheitsfirmen. Er kritisiert, dass das Montreux-Dokument in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Stattdessen wurde im Bundestag 2009 eine Beschlussempfehlung ausgesprochen, die auf einen parteiübergreifenden Antrag mit dem Titel "Nichtstaatliche militärische Sicherheitsfirmen kontrollieren", zurückgeht. Unterzeichnet wurde der Antrag unter anderem von Karl-Theodor zu Guttenberg. Darin heißt es:

    Das Recht im Kriege hat sich in einer jahrhundertelangen Entwicklung mühsam herausgebildet und droht nun durch die privaten militärischen Sicherheitsunternehmen unterlaufen zu werden. Es muss verhindert werden, dass die privaten militärischen Sicherheitsunternehmen bei militärischen Einsätzen durch die fehlenden völkerrechtlichen Bestimmungen quasi uneingeschränkt agieren und damit das bestehende Kriegsvölkerrecht unterlaufen können.

    Den sorgenvollen Ausführungen folgt ein ausführlicher Maßnahmenkatalog, der unter anderem ein Lizenzierungssystem für militärische Dienstleistungen von Unternehmen vorschlägt sowie eine Mitteilungspflicht von Vertragsabschlüssen innerhalb der Branche. Für Außenstehende mag das Dokument aussehen wie ein sorgfältiger Regulierungsversuch, Experten wie Franz Feyder haben für die Beschlussempfehlung jedoch nur ein vernichtendes Urteil parat:

    "Das ist im Grunde genommen das Resultat von Lobbyisten der Branche, die im Bundestag aktiv sind und eine Beruhigungspille verabreichen wollten."

    Unter anderem vermisst Feyder:

    "Beispielsweise dass man nach bestimmten Qualitätsstandards vorgeht. Diese Standards sind aber in der Beschlussempfehlung überhaupt nicht definiert. Anders im Dokument von Montreux. Da wird zum Beispiel verbindlich vorgeschrieben, dass ein Söldner eine Ausbildung in Kriegsvölkerrecht haben müsste. Da bleibt die Beschlussempfehlung weit hinter zurück."

    SPD-Sicherheitsexperte Bartels dagegen hält die Idee der Lizenzierung von Sicherheitsdienstleistern jedoch für richtig:

    "Wir müssen wissen, wer überhaupt auf diesem Markt tätig ist – insofern Registrierung und auch Lizenzierung, denn man kann sich leicht vorstellen, wer so etwas als Gewerbe betreiben möchte. Da muss man gar nicht sehr komplizierte Bürgerkriegsszenarien annehmen, um sich vorstellen zu können, dass manche Betreiber solcher Firmen schon von ihrem Vorstrafenregister oder ihrer Vorbildung und Qualifikation gar nicht infrage kommen können."

    Dass Regulierungsbedarf besteht, will auch die Regierungskoalition nicht bestreiten. Christian Schmidt, Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, pocht energisch darauf, dass private Sicherheitsunternehmen keinen Zugriff auf hoheitliche Rechte erhalten:

    "Das ist eine wesentliche Errungenschaft unserer Rechtsentwicklung der letzten Jahrhunderte, um nicht zu sagen Jahrtausende, und eine Privatisierung des Gewaltmonopols kann es deswegen nicht geben. Jeder, der eine Waffe in der Hand hat, und sie nutzen will, sollte und kann das nur nutzen, wenn der rechtliche Rahmen und wenn die offiziellen Träger der Verantwortung ihm das erlauben, nicht auf eigene Faust!"

    Genau in dieser Hinsicht versagt aber das in dieser Hinsicht so bedeutende internationale Völkerrecht, stellt Politikwissenschaftlerin Elke Krahmann fest. Denn dieses wurde für zwischenstaatliche Auseinandersetzungen formuliert – und stammt aus dem vorherigen Jahrhundert:

    "Was wir heute haben, sind eigentlich meistens Konflikte, die erstmal nicht zwischen Staaten ausgetragen werden, sondern Konflikte zwischen zivilen Gruppen, also innerstaatliche Gruppen. Das andere ist, dass es damals noch keine privaten Sicherheitsunternehmen gab in dem Sinne. Gut, es gab Söldner, aber Firmen, die jetzt legal registriert sind und auch als legale Firmen angesehen werden, gab es damals in dem Maße noch nicht. Und dadurch ist auch die Regulierung, die es im internationalen Recht gibt, eigentlich auf die heutigen Situationen in Afghanistan, Irak nicht zutreffend, weil es da eben keinen erklärten Krieg gibt."

    Noch komplizierter wird die Sachlage durch den Umstand, dass private Militärdienstleister längst nicht mehr nur mit Waffen agieren. Wäre dies ausschließlich der Fall, könnte man ihnen zum Teil leicht das Handwerk legen. Die Somalia-Pläne der Münsteraner Firma ASGAARD wären auf diese Weise ohne große Mühen zu stoppen:

    "Es ist nicht erlaubt, Waffen nach Somalia mitzunehmen, Waffen an somalische Gruppierungen zu liefern - eben mit der Ausnahme der von allen anerkannten Übergangsregierung. Damit würde ASGAARD, wenn sie denn dort mit Waffen einreisen und kämpfen wollen würden, sich klar gegen das Embargo der Vereinten Nationen stellen und wäre damit natürlich dem Sanktionsregime unterworfen."

    In Realität reisen viele Sicherheitsunternehmen jedoch nicht mit schweren Waffen ein, sondern mit etwas, was sich im Gefecht als noch viel wertvoller erweisen könnte: technischem und militärischem Know-how. Beispielsweise dem Wissen darum, wie man Schiffe entern oder Objekte einnehmen kann. Dieses unsichtbare Exportgut soll laut Hans-Werner Bartels genauso behandelt werden wie ein Waffenkontingent:

    "Also, wenn wir Waffenexport jeweils unter Genehmigungsvorbehalt stellen, dann muss das für solches Spezialwissen genauso gelten, wenn es im Ausland eingesetzt werden soll."

    Selbst diese Maßnahmen dürften jedoch Elke Krahmann zufolge nicht ausreichen, um die prosperierende Branche der Sicherheitsdienstleister in die Schranken zu weisen – zumindest, wenn sie lediglich von einzelnen Ländern ergriffen werden. Auch eine konzertierte Aktion der Europäischen Union wird nach Ansicht der Expertin nicht genügen:

    "Internationale Gesetzgebung ist im Prinzip das Einzige, was da wirklich effektiv wäre - eben weil diese Firmen relativ flexibel sind. Für eine private Sicherheitsfirma braucht man eigentlich nur einen Computer, eine Database, wo verschiedene Personen sich registrieren lassen, die bei irgendwelchen Projekten mitarbeiten wollen - und wenn man diese Database hat, dann kann man überall sein Geschäft aufbauen, dadurch kann die Firma ständig und sehr leicht umziehen. Wenn eine Gruppe von Ländern in der EU sich dazu durchringt, das zu regulieren, dann können diese Firmen immer noch in die Bahamas ziehen, und dann sind sie da auch nicht reguliert."

    Die Firma ASGAARD beispielsweise hat auf ihrer Website angekündigt, dass weitere Tochtergesellschaften in Afghanistan, Somalia und Nigeria geplant sind.

    Damit legt sie bereits den Grundstein für eine flexible Handhabung von nationalen Gesetzen. Weitere Unternehmen könnten diesem Beispiel folgen. Diese Aussicht stimmt auch Gerd Höfer, Präsident des Reservistenverbandes der Bundeswehr, nachdenklich:

    "Es ist ein Geschäft, das mich sehr bewegt, denn es gibt zurzeit mehr Mitglieder von Sicherheitsdiensten als Kombattanten, also reguläre Soldaten auf der Welt. Da wird der Krieg privatisiert und an den Staaten vorbei teilweise auch finanziert. Es ist wirklich sehr, sehr heikel."

    Seit zwei Stunden trainieren 25 Wachmänner im Grandhotel Schloss Bensberg den Umgang in nobler Umgebung. So etwas zählt zukünftig zu ihrem Alltag. Personenschutz hat angenehme Seiten …

    "Ich war Feuer und Flamme und habe bei der Bundeswehr alles hingeschmissen, um das dann durchzuziehen."

    ... und weniger angenehme wie die Kampfsituationen.

    Weitere Informationen:
    Das Montreux-Dokument über private Sicherheits- und Militärfirmen
    Soldaten der somalischen Übergangsregierung ruhen sich in der Nähe der Stadt Jowhar aus.
    Soldaten der international unterstützten somalischen Übergangsregierung könnten gegen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstlers aus Münster kämpfen. (AP)
    Tom Koenigs (Grüne) ist der Sonderbeauftragter der UN-Hilfsmission in Afghanistan
    Tom Koenigs (Grüne), Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie Mitglied im Ausschuss für Verteidigung des Deutschen Bundestages. (AP Archiv)
    Hans-Peter Bartels
    Hans-Peter Bartels, Mitglied des Verteidigungsausschusses und stellvertretender sicherheitspolitischer Sprecher der SPD (bundestag.de)