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Gemeinnützigkeit
Attac-Urteil: Bedrohung für die Zivilgesellschaft?

Der globalisierungskritischen Organisation Attac droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Unter anderem hätten es die Aktivisten bei ihren Kampagnen an "politischer Offenheit fehlen lassen", so der Bundesfinanzhof. Nun fürchten auch andere Vereine, dass ihnen die Steuervergünstigungen gestrichen werden.

Von Annette Wilmes | 22.04.2019
Demonstranten mit Fahnen ziehen am Straßenrand entlang.
Attac-Demonstranten am Brennelemente-Zwischenlager Ahaus: Das Netzwerk sieht sich selbst als "Bildungsbewegung mit Aktionscharakter und Expertise". (imago / Sven Simon)
(Statements auf der Bundespressekonferenz vom 2. April 2019)
"Eine lebendige und liberale Demokratie braucht auch eine kritische Begleitung durch die Zivilgesellschaft."
"Und die große Aufgabe, die wir heute haben, ist sozusagen einen Prozess in Gang zu setzen, wie wir die ganzen demokratischen Grundprinzipien, die ganzen sozialen Grundprinzipien und erweitert mit bürgerrechtlichen zivilgesellschaftlichen Rechten, wie wir die in der Zukunft erneuern und erweitern."
"Das ist ein Frontalangriff auf ein demokratisches, zentrales Recht, welches wir in den letzten Jahrzehnten erkämpft haben auf nationale, aber auch auf europäischer Ebene."
"Und der Gesetzgeber muss einfach klarmachen, dass selbstverständlich demokratisches Engagement und politisches Engagement gemeinnützig ist."
Vertreter von Umweltverbänden und von dem Kampagnen-Netzwerk Campact waren am 2. April 2019 zu Gast bei der Bundespressekonferenz. Dem Netzwerk Attac, das sich selbst als "Bildungsbewegung mit Aktionscharakter und Expertise" versteht, droht die Gemeinnützigkeit aberkannt zu werden. So steht es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs, das Ende Februar veröffentlicht wurde. Attac habe zu viele politische Kampagnen geführt und es dabei an "politischer Offenheit" fehlen lassen. Diese höchstrichterliche Entscheidung könnte sich nun auch auf andere Organisationen der Zivilgesellschaft auswirken, wird befürchtet.
"Ja, das Urteil kam wirklich wie ein Paukenschlag. In der Vergangenheit hatte der BFH die Abgabenordnung immer sehr Engagement-freundlich ausgelegt und mit diesem Urteil war jetzt plötzlich Schluss damit. Und das war absolut überraschend."
"Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebiet fördern"
Felix Kolb, promovierter Politologe, ist geschäftsführender Vorstand von Campact. Die Abgabenordnung, von der er hier spricht, ist das grundlegende Gesetz im Steuerrecht. In ihm ist auch die Gemeinnützigkeit geregelt. Wer als gemeinnützig anerkannt sein will, muss die "Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebiet selbstlos" fördern. Außerdem sind 25 Zwecke aufgeführt, darunter die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Sports mit dem Zusatz "Schach gilt als Sport". Auch Tierzucht, Pflanzenzucht, Karneval, Amateurfunk, Modellflug und der Hundesport gehören zu den detailreich aufgeführten Förderungszwecken, aber auch die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens.
"Wir als Campact glauben, dass es ein wichtiger Bestandteil der Förderung des demokratischen Staatswesens ist, BürgerInnen aufzufordern, einzuladen, sich einzumischen in die politische Debatte, sich einzubringen auch zu kontroversen Themen. Und wir glauben, dass das in Zeiten von Politikverdrossenheit das beste Gegenmittel ist."
Demonstranten
Protestaktion von Campact gegen die Handelsabkommen CETA und TTIP vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin (dpa/picture-alliance/Wolfgang Kumm)
Wer als gemeinnützig gilt, ist steuerbegünstigt und kann seinen Spendern Quittungen ausstellen, die diese wiederum von der Steuer absetzen können. Campact hat sich entschlossen, keine Spendenquittungen mehr auszustellen, denn der Verein befürchtet, ebenfalls die Gemeinnützigkeit zu verlieren, weil er, ähnlich wie Attac, politisch agiert und zu tagespolitischen Themen Stellung bezieht.
Die Unsicherheit bei vielen gemeinnützigen Vereinen ist groß. Sie fürchten, dass es nicht nur Attac und Campact, sondern auch andere zivilgesellschaftliche Organisationen treffen könnte. Etwa 100 Vereine und Stiftungen haben sich zur "Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung" zusammengeschlossen. Darunter zum Beispiel Brot für die Welt, Forum ziviler Friedensdienst, die Humanistische Union, Medico International, die Giordano-Bruno-Stiftung und die Stiftung Erneuerbare Freiheit. Mitglieder der Allianz sind auch Campact und Attac.
"Attac hat fünf gemeinnützige Zwecke in seiner Ordnung. Die wichtigsten, auf die wir uns berufen, ist der Zweck der Förderung der Volksbildung, heißt es im Gesetz; darin ist die politische Bildung enthalten und der Zweck der Förderung des demokratischen Staatswesens."
Stephanie Handtmann arbeitet bei Attac als Geschäftsführerin für politische Projekte und Vernetzung.
"Und der Bundesfinanzhof hat diese beiden Zwecke, speziell diese beiden Zwecke, extrem einschränkend interpretiert, was zur Folge hat, dass die Aktivitäten, die Attac tut, dann nicht mehr darunterfallen würden."
April 2014: Attac verliert Status der Gemeinnützigkeit
Das Urteil des Bundesfinanzhofs hat eine Vorgeschichte. Attac befasst sich in seinen Kampagnen seit dem Jahr 2000 mit den negativen Folgen der Globalisierung und engagiert sich für eine bessere Welt. Dem Trägerverein wurde die Gemeinnützigkeit regelmäßig nach routinemäßigen Prüfungen bestätigt. Im April 2014, nach der Prüfung der Jahre 2010 bis 2012, entzog das Finanzamt Frankfurt am Main Attac unerwartet die Gemeinnützigkeit. Der Verein erhob Einspruch, den das Finanzamt 2016 zurückwies. Begründung: Attac verfolge auch allgemeinpolitische Ziele, zum Beispiel steuer-, wirtschafts- und sozialpolitische Ziele wie die Regulierung der Finanzmärkte und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer oder die Einführung einer Vermögensabgabe und eines Grundeinkommens. Damit aber würden keine gemeinnützigen Zwecke verwirklicht, so das Finanzamt.
Attac reichte gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit Klage beim Finanzgericht Hessen in Kassel ein. Das Urteil vom 10. November 2016 gab der Klage von Attac statt und erkannte dem Verein die Gemeinnützigkeit zu. Das Gericht begründete seine Entscheidung ausführlich auf knapp 30 Seiten. Die beiden Vereinszwecke Förderung der Bildung und des demokratischen Staatswesens seien erfüllt. Es kam zur Revision beim Bundesfinanzhof, BFH. Ende Februar 2019 veröffentlichte er sein Urteil. Er definierte die beiden Satzungszwecke Bildung und Förderung des demokratischen Staatswesens neu und engte den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen erheblich ein. Da der BFH als Revisionsgericht nur rechtliche Fragen klärt und keine Tatsachen feststellt, wies er die Sache an das hessische Finanzgericht zurück. Stephanie Handtmann von Attac:
"Das Finanzgericht hat jetzt die spannende Aufgabe zu bewältigen, innerhalb dieser strengen Leitlinien, die der Bundesfinanzhof mitgegeben hat, erneut zu entscheiden. Wie sie das hinkriegen wollen und gleichzeitig auch das ursprüngliche Urteil auch noch mit einfließen lassen wollen, ist uns nicht ganz klar. Vermutlich wird das nicht gelingen."
Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfülle keinen gemeinnützigen Zweck, begründete das höchste deutsche Finanzgericht seine Entscheidung. Eine gemeinnützige Körperschaft dürfe sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines in der Abgabenordnung ausdrücklich genannten Zwecks dient. Sie müsse dabei parteipolitisch neutral bleiben und sich selbstständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit ihrer Aufgabe annehmen. Kurz: Eine gemeinnützige Organisation darf sich nicht verhalten wie eine politische Partei.
"Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die auf lange Zeit hin beabsichtigen, in der politischen Willensbildung dadurch mitzuarbeiten, dass sie Kandidaten zu Wahlen aufstellen, also sich an Wahlen beteiligen, dass sie politische Eliten rekrutieren, dass sie versuchen Mandate zu erwerben, dass sie politische Ämter besetzen."
Mitverantwortung dafür, dass politische Willensbildung geschieht
Gero Neugebauer, Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Parteienforschung, über den Unterschied von politischen Parteien und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Politologe Gero Neugebauer
Sowohl Parteien als auch zivilgesellschaftliche Organisationen seien an politischer Willensbildung beteiligt, so der Politologe Gero Neugebauer (picture alliance / dpa / Freie Universität Berlin)
"Die machen keine Wahlbeteiligung. Die sind nicht dabei, Kandidaten aufzustellen. Aber sie sind, und das gilt für beide, für Parteien wie für Organisationen der Zivilgesellschaft, daran beteiligt, dass so etwas wie politische Willensbildung abläuft. Sprich: Sie sind auch damit mitverantwortlich, dass politische Willensbildung geschieht, bis hin auch zu Gesetzesänderungen, wo sie ihre Beiträge leisten können."
Also auch Organisationen der Zivilgesellschaft dürfen sich politisch betätigen, auch, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind, meint Neugebauer.
"Der Unterschied zwischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen liegt auch noch darin, dass die Rechte der Parteien in der Verfassung im Artikel 21 Grundgesetz geregelt werden und dass es ein spezifisches Parteiengesetz gibt.
Und insofern kann man auch nicht sagen, dass die Parteien zivilgesellschaftliche Organisationen sind. Aber auf der anderen Seite sind sie nicht Monopolinhaber, und zwar, die haben nicht das Monopol, an der politischen Willensbildung des Volkes allein mitzuwirken."
Parteien werden zu einem erheblichen Teil durch staatliche Mittel finanziert.
"Sie erhalten Zuschüsse pro Mitglied, und zwar für die Beiträge, sie erhalten Zuschüsse für abgegebene Stimmen bei den Wahlen, und sie kriegen auch etwas zugeschossen für Beiträge, die sie erheben, und für die Spenden."
Für Großspenden gibt es eine Veröffentlichungspflicht. Es gibt auch unzulässige Spenden, zum Beispiel anonyme Spenden von mehr als 500 Euro, Spenden aus dem Nicht-EU Ausland und eben auch Spenden von gemeinnützigen Vereinen. Auch deswegen sei die Abgrenzung von Parteien und gemeinnützigen Organisationen so wichtig, erläutert Anna Leisner-Egensperger, Professorin für Steuerrecht an der Universität Jena:
"Diese Vorgaben sind deshalb so eng, weil man verhindern will, dass Parteien in die Hände von mächtigen Geldgebern geraten, wie es beispielsweise in den USA ja weitgehend der Fall ist. Und insbesondere im Zuge der Parteispendenaffäre hat man da die Vorgaben auch noch viel strenger jetzt vorgenommen in dem Sinn, dass beispielsweise Unternehmen gar keine Parteispenden leisten dürfen, und Private dürfen dies auch nur in sehr engen Grenzen."
Durch konkrete Kampagnen agiert wie Partei
Anna Leisner-Egensperger kann die Begründung des Bundesfinanzhofs, Attac habe sich zu sehr dem Verhalten einer politischen Partei angenähert, nachvollziehen.
"Also in dem Sinn, dass Attac ja keine Partei ist, aber agiert hat wie eine Partei durch konkrete Kampagnen beispielsweise zur Finanztransaktionssteuer, oder sie wollten verhindern, dass ein Unternehmen übernommen wird von einem Finanzinvestor. Sie sind also konkret tätig geworden und haben sich nicht beschränkt auf allgemeine Globalisierungskritik."
Gemeinnützige Organisationen dürften sich zwar politisch betätigen, so die Steuerrechtsprofessorin, aber nur, indem sie einen der Förderzwecke verfolgen, der in der Abgabenordnung aufgelistet ist. Der Förderzweck Bildung, den Attac in seiner Satzung aufgenommen hat, sei jetzt vom Bundesfinanzhof stark eingeengt worden.
"Also das Gesetz spricht hier von Volksbildung. Und da hat eben der Bundesfinanzhof gesagt: Der Begriff der Volksbildung ist sehr eng zu verstehen, im Wesentlichen beschränkt auf die Erarbeitung theoretischer Konzepte. Und man soll eben gerade nicht aktiv auftreten und versuchen, diese Ziele dann auch politisch durchzusetzen."
An einer anderen Stelle kann Anna Leisner-Egensperger der Argumentation des Bundesfinanzhofs jedoch nicht folgen, nämlich da, wo davon die Rede ist, dass öffentliche Mittel zur Förderung politischer Bildungsarbeit nur an unabhängige Institutionen vergeben werden, die sich "selbstständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit" dieser Aufgabe annehmen.
"Dieser Begriff ist meines Erachtens aussagearm. Er ist zu Recht auch als Vernichtungsformel, als Leer-, als Hohlformel bezeichnet worden. Letztlich geht es um parteipolitische Neutralität. Und da sollte dann auch die Grenze gezogen werden, weil, geistig offen kann nicht eine Grundhaltung sein. Geistig offen kann nur der Prozess der Meinungsbildung sein. Aber die eigentliche Meinung selbst kann per definitionem nicht mehr geistig offen sein."
Ein weiterer Förderzweck, den Attac in seine Satzung aufgenommen hat, ist das demokratische Staatswesen.
"Dieser könnte eigentlich als Förderzweck verstanden werden, wurde aber vom Bundesfinanzhof zusammengezogen mit dem der Volksbildung und damit verengt auf die Erziehung letztlich. Ich persönlich bin der Meinung, dass der Bundesfinanzhof diesen Förderbegriff der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens als solchen isoliert hätte interpretieren müssen, und damit auch die Grenzen anders hätte ziehen müssen."
Die Demonstranten in gelben Warnwesten halten ein Transparent mit der Aufschrift "Klima schützen! Wald retten! Kohle stoppen!". 
Organisationen, die wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) einen konkreten Förderzweck aus der Abgabenverordnung haben, wird die Gemeinnützigkeit nicht entzogen werden (Marius Becker / dpa)
Solidarisierung der Umweltverbände mit Attac und Campact
Das höchstrichterliche Urteil wird auch Auswirkungen auf die Arbeit anderer gemeinnütziger Organisationen haben. Das liegt für die Steuerrechtsprofessorin auf der Hand:
"Das Urteil hat Auswirkungen auf solche Organisationen, die ähnlich wie Attac keinen anderen Förderzweck verfolgen, sondern nur über das Nadelöhr der politischen Bildung dann die Gemeinnützigkeit erlangen können."
Das Urteil hat jedoch keine Auswirkungen auf solche Organisationen, die einen konkreten Förderzweck aus der Abgabenverordnung verfolgen wie die Deutsche Umwelthilfe oder der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, die sich dem Umweltschutz verschrieben haben. Ihnen wird die Gemeinnützigkeit nicht entzogen werden. Überhaupt nimmt der Umweltschutz eine herausgehobene Stellung innerhalb der Förderzwecke ein, weil er auch verfassungsrechtlich geschützt ist in Artikel 20a des Grundgesetzes, "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen".
Trotzdem haben sich die Umweltverbände mit Organisationen wie Attac und Campact solidarisiert. Denn sie sehen die Zivilgesellschaft insgesamt bedroht, nicht nur einzelne Organisationen und nicht nur durch das Urteil des Bundesfinanzhofs. So hat die AFD angeregt, Campact die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die CDU hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2018 beschlossen, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe prüfen zu lassen. Diese Organisation setzt sich für die Einhaltung europäischer Umweltstandards ein, indem sie vor Gerichten Dieselfahrverbote einklagt.
"Wir sehen also mit großer Sorge, dass ein zentrales Instrument für uns, nämlich vor den Verwaltungsgerichten die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, die zu Lasten der Natur und der Umwelt gehen, hin, auch einklagen zu können, dass das infrage gestellt wird, dass es eingeschränkt werden soll."
Hubert Weiger, promovierter Forstwissenschaftler, ist Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz, BUND.
"Und jetzt nun das Instrument einzuschränken, zeigt ja nur, dass man nicht verbessern will den Vollzug, sondern diejenigen bestrafen will, die das aufdecken. Anstatt froh zu sein über die Millionen Menschen, die sich hier für Natur und Umwelt engagieren, das als Potenzial für eine nachhaltige Entwicklung zu begreifen, werden, sollen die ganzen Aktivitäten eingeschränkt werden letztendlich. Und das ist das, was uns auch als Demokraten alarmiert.
"Es gibt noch etwas Wichtigeres als Geld, und das ist unsere Glaubwürdigkeit. Weil dann viele Mitglieder sich fragen: Ja, warum bin ich nicht mehr Mitglied in einem gemeinnützigen Verband? Was ist da dahinter? Was ist da möglicherweise Illegales passiert? Oder sind die Ziele, die mein Verband vertritt, nicht mehr gemeinwohlverträglich? Und von daher ist das Gemeinnützigkeitssiegel so unverzichtbar für gerade uns auch als zivilgesellschaftliche Organisation."
"Ich erinnere mich noch gut: Letztes Jahr im Oktober, hunderttausende Menschen demonstrierten in Berlin unter dem Motto: unteilbar. Hunderte von Vereinen hatten dazu aufgerufen: vom Sportverein über Kleingartenvereine bis hin zu den großen Verbänden. Und wenn ich jetzt das Urteil lese, dann heißt das eigentlich, dass es nicht mehr in Ordnung ist, wenn Vereine dazu aufrufen, für Solidarität, Demokratie, gegen Hass auf die Straße zu gehen. Das kann doch nicht sein, in einer Zeit, wo wir wirklich dringend Hass und Rechtspopulismus entgegentreten müssen."
Ab wann ist politische Einmischung schädlich?
Felix Kolb von Campact fürchtet, dass sich viele Organisationen der Zivilgesellschaft in Zukunft in ihrer Arbeit einschränken.
"Was wir befürchten, ist, dass viele Vereine jetzt mit einer Schere im Kopf herumrennen werden, sich überlegen werden: Äußere ich mich selbst nur gelegentlich zu politischen Themen, die nicht in meiner Satzung stehen und riskiere da vielleicht meine Gemeinnützigkeit, wenn ich an einen Finanzbeamten gerate, der vielleicht ein bisschen engstirniger ist als in der Vergangenheit? Oder äußere ich mich politisch nicht, sondern halte die Klappe?
Stephanie Handtmann von Attac ergänzt:
"Viele andere fragen sich jetzt natürlich auch: Ab wann ist politische Einmischung schädlich? Darf ein Sportverein, der sich vor Ort aktiv um die Integration von Geflüchteten bemüht, darf der zu Demonstrationen gegen rechts aufrufen? Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs hat, anstatt eine Klarheit zu bringen, einfach eine sehr große Verunsicherung ausgelöst."
Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" will sich der Entwicklung entgegenstemmen. Ihr Ziel ist es, für ein Klima zu sorgen, in dem deutlich wird: Politische Einmischung ist erwünscht.
"Und um das sicherzustellen, ist es notwendig, die Abgabenordnung zu verändern: einerseits weitere Zwecke einzuführen, beispielsweise die Förderung sozialer Gerechtigkeit, die Förderung des Friedens, die Förderung von Menschenrechten als wirklich wichtige Zwecke. Das andere ist, dass die Abgabenordnung dringend eine Bagatellgrenze braucht. Es kann nicht sein, dass ein Verein, der beispielsweise wegen der Förderung des Umweltschutzes anerkannt ist, dass der sich, wenn er sich hin und wieder auch äußert gegen Rassismus, dass das seine Gemeinnützigkeit gefährdet. Da brauchen wir unbedingt mehr Flexibilität und Rechtssicherheit."
Jetzt ist also die Politik gefragt. Der Bundesgesetzgeber könnte die Abgabenordnung ändern. Das wäre ein erster Schritt, um das zivilgesellschaftliche Engagement für eine lebendige Demokratie auf einen sicheren Boden zu stellen.