
Die Klage wurde bei einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht. Nach einem Bericht der "New York Times" fordern die Kläger Schadenersatz in Höhe von umgerechnet rund 37 Millionen Euro. Betroffen seien unter anderem die Presley-Titel "Can't Help Falling in Love", "A Little Less Conversation" und "Return To Sender". Die Rechteinhaber werfen Anthropic zudem vor, technische Schutzmaßnahmen umgangen sowie Urheberrechtsangaben entfernt oder verändert zu haben.
Juristischer Streit um das Training von KI-Modellen
Nicht zum ersten Mal gehen Musikverlage und Rechteinhaber juristisch gegen KI-Unternehmen vor. Nach Angaben des Branchenmagazins "Billboard" handelt es sich bei dem Verfahren gegen Anthropic um einen der prominentesten Rechtsstreitfälle, die bislang im Namen eines einzelnen Musikers angestrengt wurden. In der Klageschrift wird dem Unternehmen vorgeworfen, sein Geschäftsmodell in erheblichem Umfang auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gestützt zu haben.
Auch andere Firmen wie etwa ChatGPT-Entwickler OpenAI sehen sich Vorwürfen und Klagen ausgesetzt, die die Entwicklung ihrer KI-Modelle betreffen. Die Programme müssen zunächst mit Millionen von Daten aus Büchern, dem Internet oder anderen Quellen trainiert werden, um auf dieser Grundlage möglichst genaue Antworten berechnen zu können. Ob und in welchem Umfang dafür urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber genutzt werden dürfen, ist in vielen Fällen rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
In Deutschland hatte zuletzt die Verwertungsgesellschaft Gema in einem Rechtsstreit gegen den KI-Musikgenerator Suno einen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Landgericht München I entschied, dass der Gema Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen. Gegenstand des Verfahrens war die Nutzung geschützter Musikwerke für das Training von KI-Systemen.
Diese Nachricht wurde am 27.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
