Montag, 13. Mai 2024

Archiv

Sportwetten
250-Meter-Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen verstößt eventuell gegen EU-Recht

Die in Bayern geltende Regelung zum Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen verstößt möglicherweise gegen EU-Recht.

23.03.2023
    Passanten laufen an einem Büro fuer Sportwetten in Berlin vorbei.
    Wettbüro (picture alliance / Markus Schreiber)
    Das geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Passau hervor. Der Kläger darf sein Geschäft bis zu einer endgültigen Entscheidung nun weiterbetreiben. In Bayern gilt die Regel, dass zwischen einer Wett-Vermittlungsstelle und einer Schule mindestens 250 Meter liegen müssen. Dazu erklärte der Verwaltungsgerichtshof, die Regelung verletze wahrscheinlich die Dienstleistungsfreiheit, weil die Einschränkung nicht für Spielhallen gelte. Das Gefährdungs- und Suchtpotenzial von Geldspielgeräten sei aber mindestens ebenso hoch wie das von Sportwetten.
    Diese Nachricht wurde am 23.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.