Entschädigung
53.000 Klagen von Passagieren gegen Fluglinien im ersten Halbjahr

Erstmals seit 2021 ist die hohe Zahl der Entschädigungsklagen bei Gerichten wegen verspäteter oder stornierter Flüge wieder deutlich zurückgegangen. Trotzdem sorgen etwa 100.000 Klagen pro Jahr weiterhin für enorme Arbeitsbelastungen an den Zivilgerichten, wie der Deutsche Richterbund in Berlin mitteilte.

    Flugstornierungen am Flughafen Köln/Bonn
    Flugstornierungen am Flughafen Köln/Bonn (Symbolbild) (picture alliance / Geisler-Fotopress / Christoph Hardt)
    Im ersten Halbjahr 2026 verzeichneten die Amtsgerichte an den 20 größten Flughafenstandorten 53.150 Klagen von Passagieren. Das waren fast 13.000 oder 20 Prozent weniger Fälle als im ersten Halbjahr 2025. Der Rückgang betrifft bundesweit fast alle Gerichte. Nur im Amtsgericht Köln wurden 12.562Klageeingänge verzeichnet, knapp 500 Fälle mehr als im Vorjahr. 
    Der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Rebehn, erklärte, die aktuellen Eingangszahlen seien noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. Setze sich die Entwicklung des ersten Halbjahres fort, müsse die Justiz 2026 erneut mehr als 100.000 Fluggastklagen bewältigen. Wichtig sei, dass die Gerichte nun durch KI-Assistenz unterstützt und entlastet würden. Es fehle aber noch immer an einer ausgereiften Anwendung, die den Gerichten durch die Flut der Passagierklagen hilft und die Fallbearbeitung beschleunigt. 
    Beim Ausfall eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Reisenden nach EU-Recht in bestimmten Fällen eine Entschädigung zu - je nach Flugdistanz 250 Euro, 400 oder 600 Euro. Viele Passagiere nutzen Internetportale, die gegen Beteiligung Ansprüche gegen die Fluglinien durchsetzen.
    Diese Nachricht wurde am 27.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.