
Schwangerschaftsabbrüche und die Hilfe dabei sollen unter bestimmten Bedingungen entkriminalisiert werden. Zudem soll in Zukunft eine schwere Fehlbildung des Fötus ein ausreichender Grund für eine legale Abtreibung sein. Es wird erwartet, dass der nationalkonservative Präsident Nawrocki sein Veto gegen die von Regierungschef Tusk unterstützten Gesetzesänderungen einlegt.
In Polen dürfen Ärzte einen Abbruch bislang nur bei Vergewaltigung, Inzest sowie Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau vornehmen. Die Hilfe bei einer illegalen Abtreibung wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft.
Diese Nachricht wurde am 21.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
