Rot-Grün-Rot in Berlin
Wohnungskonzern Vonovia: Vergesellschaftung in geplanter Form verfassungswidrig

Die Pläne von Linke, Grünen und SPD zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne werden aus Sicht des Immobilienkonzerns Vonovia vor Gericht nicht standhalten. Das Unternehmen teilte mit, man sei überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten und geplanten Art und Weise verfassungswidrig sei.

    Ein Kastenwagen mit dem Schriftzug von Vonovia steht vor einem Mehrfamilienhaus in Berlin.
    Vonovia-Logo (Archivbild) (dpa / Sebastian Gollnow)
    Um den Wohnungsmangel zu überwinden, brauche es erhebliche private Investitionen, betonte der Konzern. Dafür seien Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsumfeld notwendig.
    Innerhalb der Vonovia-Bestände in Berlin liege der durchschnittliche Mietpreis bei 8,26 Euro pro Quadratmeter. Gleichzeitig investiere das Unternehmen in den Neubau. Aktuell seien rund 1.000 Einheiten im Bau, hieß es weiter. 

    Linke, Grüne und SPD in Berlin planen Enteignungen

    Die drei Parteien planen laut Sondierungspapier, private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin gegen eine Entschädigung zu vergesellschaften. Nach Angaben der Linke-Spitzenkandidatin Eralp wären fünf Konzerne betroffen, darunter Vonovia. Auf diese Weise kämen rund 160.000 Wohnungen zusätzlich in den kommunalen Besitz. Ziel sei, dass die Mieten nicht weiter steigen, sagte Eralp.
    Mitte 2028 wollen die drei Parteien ein Gesetz vorlegen, das erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten soll. Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden, was mehrere Beobachter für zu niedrig halten.
    Diese Nachricht wurde am 19.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.