Festakt zum 65. Jahrestag
Bundeskanzler lobt deutsch-türkisches Anwerbeabkommen als Erfolgsgeschichte

Bundeskanzler Merz hat den Beitrag türkischer Zuwanderer zur Entwicklung Deutschlands gewürdigt und vor neuem Fremdenhass gewarnt. Der CDU-Vorsitzende sagte bei einem Festakt zum 65. Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens in Berlin, die Gastarbeiterinnen ‌und Gastarbeiter ⁠aus der Türkei hätten die industrielle Substanz ⁠Deutschlands mit aufgebaut.

    Festveranstaltung zu 65 Jahren deutsch-tuerkisches Anwerbeabkommen in Berlin. Im Hintergrund ein Schwarz-Weiß-Bild aus den 1960er Jahren mit türkischen Migranten.
    65 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei (IMAGO / epd / IMAGO / Christian Ditsch)
    "Deutsche und Türken sind in den 1960er, 70er und 80er Jahren in der Begegnung miteinander modern, weltoffen und tolerant geworden", so Merz. Deutschland sei kulturell, wirtschaftlich, wissenschaftlich und auch kulinarisch reicher geworden dank der Migration aus der Türkei. Der Bundeskanzler kritisierte aber auch, dass die Zuwanderer teilweise und trotz vieler Anstrengungen ⁠immer ⁠noch wie Fremde behandelt ⁠würden. "Die Angst vor dem Fremden ist Gift jeder freiheitlichen Gesellschaft", betonte der Bundeskanzler.
    Auch die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Pawlik, hatte bereits im Vorfeld des Festakts moniert, dass es immer noch Diskriminierung gegenüber türkischen Menschen gebe. Sie sagte der Zeitung "Rheinische Post", wer 120 Prozent geben müsse, um als 100 Prozent zu gelten, sei nicht schlecht integriert, sondern werde schlecht behandelt.

    Fast 900.000 türkische Arbeitnehmer eingereist

    Die Bundesregierung hatte am 30. Oktober 1961 mit der Türkei eine Vereinbarung zur Entsendung von Arbeitnehmern geschlossen. Grund war der hohe Bedarf an Arbeitskräften der stark wachsenden deutschen Wirtschaft.
    In dem Abkommen wurden eine maximale Aufenthaltsdauer von zwei Jahren und ein Rotationsprinzip festgeschrieben. Ein Familiennachzug wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Bis zum Ende des Abkommens zwölf Jahre später kamen nach Angaben des Auswärtigen Amts fast 900.000 türkische Arbeitnehmer nach Deutschland.

    Familiennachzug wird in den 1970er Jahren erlaubt

    Die Wirtschaft machte 1964 Druck, die Befristung des Aufenthalts für sogenannte Gastarbeiter aufzuheben. Unternehmen wollten die eingearbeiteten Menschen länger beschäftigen. Unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Rezession und der Ölkrise erließ die Bundesregierung 1973 einen Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte.
    Diese Nachricht wurde am 21.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.