Europäischer Gerichtshof
Antrag auf Aussetzung des Mercosur-Abkommens abgelehnt

Der Europäische Gerichtshof hat einen Antrag Polens abgewiesen, die vorläufige Anwendung des Mercosur-Handelsabkommens auszusetzen.

    EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sitzt neben den Präsidenten aus Bolivien, Panama, Uruguay, Paraguay und Argentinien und mit dem brasilianischen Außenminister an einem Konferenztisch. Im Hintergrund die Flaggen der verschiedenen Länder und der EU.
    Das Mercosur-Abkommen (im Bild die Vertragsunterzeichnung im Januar 2026) bleibt vorläufig in Kraft. (AFP / LUIS ROBAYO)
    Das Land habe nicht nachgewiesen, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens der EU mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay einen schweren Schaden verursachen könnte, teilte der EuGH in Luxemburg mit.
    Die polnische Regierung monierte, es fehlten in dem Vertrag gleichwertige Erzeugungsstandards. Dies stelle ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt in der EU dar. Zudem warnte Warschau vor dem Import landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die mit in der EU verbotenen Chemikalien angebaut werden.
    Die Europäische Union hatte nach jahrelangen Verhandlungen im Januar eine Einigung mit den Mercosur-Staaten erzielt. Das Abkommen schafft die meisten Zölle auf beiden Seiten ab. Es trat im Mai vorläufig in Kraft, weil die vollständige Ratifizierung auf europäischer Seite noch aussteht.
    Diese Nachricht wurde am 30.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.