
Das Oberlandesgericht Koblenz verwarf den sogenannten Klageerzwingungsantrag von Eltern eines Opfers als unzulässig. Die Antragsschrift reiche den formellen Anforderungen nicht aus. Als Begründung wurden vor allem fehlende, eigene Beweismittel angeführt. Gegen die Entscheidung kann nur noch Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte die Ermittlungen gegen den früheren Landrat Pföhler und den technischen Einsatzleiter im vergangenen Jahr eingestellt.
Bei der Katastrophe im Juli 2021 starben alleine im Ahrtal 135 Menschen, rund 780 wurden verletzt. Eine Person gilt noch immer als vermisst.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
