
Das entschied das Landgericht Hamburg auf Antrag der Wochenzeitung "Die Zeit" und der Journalistin. Die Aufzeichnungen stammen von Gesprächen mit Mitgliedern der betroffenen Familien. Sie dienten als Grundlage für einen Podcast. Das Gericht spricht ihnen potenzielle Beweisbedeutung zu.
Die Beschlagnahmung der Aufnahmen hatte scharfe Kritik ausgelöst. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte die nun erfolgte Entscheidung und sprach von einer "Notbremse" des Gerichts. Wer journalistische Quellen anzapfe, greife die Pressefreiheit an, erklärte der DJV.
In dem Prozess muss sich die Unternehmerin Christina Block wegen des Vorwurfs verantworten, ihre eigenen Kinder aus der Obhut des Vaters entführt zu haben.
Diese Nachricht wurde am 22.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
