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Aufnahmen von Journalistin zu Fall Block werden vorerst nicht ausgewertet

Die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess zum Fall Block dürfen vorerst nicht ausgewertet werden.

    Christina Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, steht im Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg.
    Christina Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, steht im Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg. (picture alliance / dpa / dpa-Pool / Christian Charisius)
    Das entschied das Landgericht Hamburg auf Antrag der Wochenzeitung "Die Zeit" und der Journalistin. Die Aufzeichnungen stammen von Gesprächen mit Mitgliedern der betroffenen Familien. Sie dienten als Grundlage für einen Podcast. Das Gericht spricht ihnen potenzielle Beweisbedeutung zu.
    Die Beschlagnahmung der Aufnahmen hatte scharfe Kritik ausgelöst. In dem Prozess muss sich die Unternehmerin Christina Block wegen des Vorwurfs verantworten, ihre eigenen Kinder aus der Obhut des Vaters entführt zu haben.
    Diese Nachricht wurde am 23.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.