
Die für Fischerei zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Staaten haben sich bei ihrem Treffen in Luxemburg darauf verständigt, die Ausnahmeregelung für die sogenannte kleine Küstenfischerei beizubehalten. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, sie zu streichen. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer begrüßte die Entscheidung. Ein vollständiges Fangverbot hätte viele Fischer an der Ostsee wahrscheinlich die Existenz gekostet, sagte der CSU-Politiker.
Abgesehen von dieser Sonderregel ist der gezielte Heringsfang in der westlichen Ostsee weiter verboten. Als Beifang dürfen dort wie bisher 437 Tonnen Hering angelandet werden. Auch die Beifangmengen für Dorsch ändern sich nicht. In anderen Teilen der Ostsee werden die Fangmöglichkeiten für Hering, Sprotte und Scholle ausgeweitet.
Diese Nachricht wurde am 26.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
