Gerichtsurteil
Berliner Gymnasium darf Gebete in Schule untersagen

Ein Berliner Gymnasium darf Schülern das demonstrative Ausüben von Glaubensbekenntnissen wie Beten verbieten.

    Das Amtsgericht und Verwaltungsgericht in der Kirchstraße, Moabit, in Berlin Mitte
    Das Verwaltungsgericht in Berlin (IMAGO/Schöning)
    Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies eine Klage des Vereins "Gesellschaft für Freiheitsrechte" ab. In der Begründung der Richter heißt es, die Religionsfreiheit des Einzelnen müsse hinter der Wahrung des Schulfriedens zurücktreten. Das Gericht verwies zudem darauf, dass es an dem Gymnasium seit geraumer Zeit ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund gebe. Der Verein kündigte an, Berufung einzulegen. Er hatte argumentiert, dass die Vorschrift der Schule in erster Linie Musliminnen und Muslime treffe und sie damit diskriminiert würden.
    Laut Schulordnung ist die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extrem politischen Handlungen im Interesse des Schulfriedens untersagt. Das Gymnasium wird von mehr als 600 Schülerinnen und Schülern aus 47 Ländern besucht. Die Mehrheit ist muslimischen Glaubens.
    (Az.: VG 3 K 710/25)
    Diese Nachricht wurde am 16.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.