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Beutelpflicht
Berlin kämpft gegen Hundekot

Wenig regt Menschen so sehr auf wie Hundekothaufen, in die sie rein getreten sind. In Berlin tritt am Freitag ein neues Hundegesetz in Kraft: Dann müssen Hundehalter unterwegs Beutel für die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner dabei haben. Wer Hundekot liegen lässt, muss mit 35 Euro Bußgeld rechnen. Dass die Rechnung aufgeht, bezweifeln vor allem die Nicht-Hundebesitzer.

Von Anja Nehls | 21.07.2016
    Ein Hund verrichtet sein Geschäft auf einer Wiese
    Bello verharrt gekrümmt und mit konzentriertem Gesichtsausdruck - zurück bleibt die stinkende braune Hinterlassenschaft. (dpa / picture alliance / Flurian Schuh)
    Bello läuft ein paar Schritte hinter einen Busch, verharrt gekrümmt und mit konzentriertem Gesichtsausdruck und zurück bleibt die stinkende braune Hinterlassenschaft. In diesem Fall nicht lange. Denn Herrchen hilft mit beherztem Griff ins Glück mittels eines umgestülpten kleinen Plastikbeutel:
    "Ich finde es eine Unverschämtheit, dass die Hundebesitzer ihren Hundekot nicht einsammeln, ich mache das schon lange. Ich habe immer Tüten mit dabei, in jeder Jacke, in jeder Hose stecken ein paar Tüten."
    Vorbildlich. Denn genau das regelt ab morgen das Berliner Hundegesetz. Dabei galt die Beseitigungspflicht für die Häufchen schon lange, aber jetzt wird das Mitführen der Tütchen verpflichtend. Ein ganz schlauer Schachzug, findet Berlins Justizsenator Thomas Heilmann:
    "Denn es hat zwei Vorteile. Erstens wird dabei die Verbreitung der Tütenmitnahme vergrößert und außerdem, wenn ich jedes Mal daran denke, dass ich ein Tüte mitnehme, werde ich auch jedes Mal daran erinnert und da ein Hund ja auch jeden Tag rausgeht, jeden Tag daran erinnert, was ich eigentlich tun sollte. Dann wird das auch mehr Menschen geben, die das auch tatsächlich erfüllen."
    Kontrollieren sollen die Ordnungsämter
    Jedenfalls hoffentlich. Dass die Rechnung am Ende aufgeht bezweifeln vor allem die Nicht-Hundebesitzer.
    "Wer soll es kontrollieren. Soll jetzt eine Hundetütenpolizei eingeführt werden, das kontrolliert doch sowieso keiner. Erst mal was in die Welt hauen, um zu zeigen, man tut was. Ob das nun sinnvoll ist oder nicht, ist doch völlig gleichgültig."
    Kontrollieren sollen die Ordnungsämter. Die bekommen allerdings auch schon die Kontrolle der Leinenpflicht nicht hin. Wie auch, bei knapp registrierten 100.000 Berliner Hunden. Nun also auch noch die Kontrolle der Halter und Gassigeher auf mitgeführte Plastiktüten. Immer noch besser als die Fahndung nach den Verursachern von 330.000 jährlichen Haufen, findet eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Ganz privat zweifelt sie aber auch, dass die Tütentaktik zum Erfolg führt:
    "Mit dem Personal, was wir haben sowieso nicht, weil so viel haben wir nicht. Aber das lässt sich vielleicht eher kontrollieren, ob die Leute eine Tüte dabei haben, genau."
    Klar, jedenfalls leichter, als die Täter auf gerichtsfest zu überführen. Eine Lösung wie in Singapur oder New York, wo jeder der erwischt wird umgerechnet 1.000 Euro zahlen muss, war für Heilmann keine Option:
    Wer keine Tüte dabei hat, zahlt 35 Euro
    "Zumal die Frage des Nachweises für das Ordnungsamt, von wem stammt denn die Hinterlassenschaft, nicht trivial ist, um es mal vorsichtig zu formulieren. Und so sind wir denn auf die Idee gekommen zu sagen, wenn ich die Rechtspflicht, die schon immer bestanden hat, den Hundekot zu beseitigen, dann tue ich das ja nicht mit den Händen und sollte man aus hygienischen Gründen auch nicht mit den Händen tun, also brauche ich eine sogenannte Vorrichtung, auf deutsche, ein Tüte."
    Und wer die nicht dabei hat, zahlt künftig 35 Euro. Wenn er denn erwischt wird. Die Pflicht, die Tüte auch zu benutzen gilt weiterhin, darauf legen besonders die Spaziergänger ohne Hund wert:
    "Ich als Nicht-Hundebesitzerin finde das eine super Idee, weil sowohl ich als auch mein Kind ständig in irgendwelche Kackhaufen reintreten und das gerade bei Turnschuhen immer recht schwer zu entfernen ist."
    Die Diskussion über den Umweltaspekt steht noch aus
    Das können sogar die Hundebesitzer nachvollziehen – und präsentieren stolz drei klein geknüddelte Plastikbeutel aus den Tiefen der Hosentaschen:
    "Wir wohnen in einer Straße, die auch relativ gut besucht ist von Leuten, die da auch langlaufen, weil da viele Geschäfte sind und daher finden wir es auch richtig, ja meistens haben wir in unseren Taschen immer welche drin, bei uns in der Straße sind eigentlich überall Mülltonnen und dadurch kann man sie gleich an der nächsten Ecke wegwerfen. Es liegen nicht mehr so viele Hundehaufen wie noch vor zehn Jahren rum, also ich glaub schon, die Mehrheit der Leute hält sich dran. Aber klar, manchmal im Dunkeln dann sieht man es auch nicht, also dass mal ein Haufen liegt das ist normal auch ohne jede böse Absicht."
    Eine Mitführungspflicht für Taschenlampen für die Häufchensuche im Dunkeln sieht das neue Gesetz nicht vor. Die Diskussion über den Umweltaspekt bei den Plastiktüten steht noch aus. Dafür wird jetzt geregelt, dass Hundewelpen in Zukunft nicht mehr von Flohmärkten und an Autobahnraststätten aus dem Kofferraum dubioser Händler gekauft werden dürfen. Ein Nachweis, dass der Hund von einer Tierschutzorganisation, einem Züchter, einem Hundeverein oder Fachverkäufer stammt ist ab morgen vorgeschrieben. Neue Regelungen zur Leinepflicht, zu Hundemitnahmeverboten für bestimmte Bereiche oder einem Sachkundenachweis für Hundehalter sind in Vorbereitung.