
In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs heißt es, die Pflicht zur Auskunft entstehe, wenn sich Betroffene durch den sogenannten "Bonitätsscore" der Schufa erheblich beeinträchtigt sähen und Entscheidungen anderer davon abhingen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand wegen eines schlechten Scores keinen Kredit erhält. Die Richter betonten allerdings, die Beweispflicht liege beim Verbraucher.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betrifft den alten Schufa-Basisscore, der bis Ende 2028 abgeschafft werden soll. Seit März dieses Jahres gibt es ein neues Bewertungssystem, das leichter nachvollziehbar sein soll. Vier Privatpersonen hatten Klage gegen die Schufa eingerecht, weil sie das alte Scoring-Verfahren der Wirtschaftsauskunftei für intransparent halten.
Diese Nachricht wurde am 21.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
