Urteil
Bundesarbeitsgericht bekräftigt Gleichbehandlung von Mindestlohnempfängern bei Sonderzahlungen

Geringverdiener dürfen wegen der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nicht von freiwilligen Sonderzahlungen wie etwa einer Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen werden.

    Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
    Das Bundesarbeitsgericht hat den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Mindestlohnempfängern bekräftigt. (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatte eine Servicekraft aus Sachsen, die den Mindestlohn erhielt. Ihr Arbeitgeber zahlte seinen Voll- und Teilzeitbeschäftigten über zwei Jahre lang freiwillig eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie. Die vollzeitbeschäftigte Klägerin erhielt dagegen nur eine Einmalzahlung - mit der Begründung, der gesetzliche Mindestlohn sei angehoben worden. Damit stehe ihr mehr Geld zur Verfügung als zuvor.
    Laut dem Gericht verstieß der Arbeitgeber damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
    (Az.: 10 AZR 62/26)
    Diese Nachricht wurde am 30.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.