
Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatte eine Servicekraft aus Sachsen, die den Mindestlohn erhielt. Ihr Arbeitgeber zahlte seinen Voll- und Teilzeitbeschäftigten über zwei Jahre lang freiwillig eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie. Die vollzeitbeschäftigte Klägerin erhielt dagegen nur eine Einmalzahlung - mit der Begründung, der gesetzliche Mindestlohn sei angehoben worden. Damit stehe ihr mehr Geld zur Verfügung als zuvor.
Laut dem Gericht verstieß der Arbeitgeber damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Diese Nachricht wurde am 01.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
