Urteil
Bundesgerichtshof erklärt Preiserhöhungsklausel bei "Amazon Prime" für unwirksam

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Gebührenerhöhung des Anbieters "Amazon Prime" für unwirksam erklärt.

    Das Logo des Videostreamingportals Prime Video
    Amazon Prime erhöhte die Preise in Deutschland vor vier Jahren von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. (Rolf Vennenbernd/dpa)
    Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit , dass die entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen 2022 gegen das Transparenzgebot verstieß. Die Kunden seien nicht ausreichend über ihre Rechte informiert worden und hätten dadurch Nachteile erlitten. Der Bundesgerichtshof wies darauf hin, dass die Rückerstattung bereits gezahlter höherer Gebühren Gegenstand eines gesonderten Verfahrens sei.
    Angestrengt hatte die Sammelklage die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie bietet betroffenen Kunden an, sich in das Klageregister einzutragen und sich so dem Verfahren anzuschließen.
    (Az. III ZR 205/25)
    Diese Nachricht wurde am 01.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.