
Die Klage von vier Privatpersonen betrifft allerdings noch den alten Score und nicht den im März neu eingeführten Wert. Der Score soll den Kunden der Schufa ermöglichen, die Bonität beispielsweise eines Kreditkundens zu beurteilen. Die Kläger halten das alte Scoring-Verfahren für intransparent und die ihnen dazu von der Schufa erteilten Auskünfte für unzureichend. Vor dem Oberlandesgericht Dresden hatten sie Recht bekommen.
Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen. Am 20. November tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring insgesamt transparenter und verständlicher machen soll.
Diese Nachricht wurde am 21.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
