
Die SPD-Politikerin will nach eigenen Angaben mit dem Entwurf sicherstellen, dass auch ehrenamtliche Richter, also Schöffen, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, solle nicht Schöffe sein können, sagte Hubig der "Welt am Sonntag". Wenn Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers vorlägen, müsse der Schöffenwahlausschuss dem nachgehen. Das Gremium könne etwa Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen oder öffentliche Profile in Sozialen Medien prüfen. Da die Vorschlagslisten für das Schöffenamt öffentlich ausgelegt werden müssten, könne jeder Einspruch gegen einen Vorschlag erheben.
In der Vergangenheit waren mehrfach Sorgen vor gezielter Unterwanderung von Gerichten durch Extremisten geäußert worden. Schöffen haben bei Urteilsfindungen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter.
Diese Nachricht wurde am 10.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
