
So darf sie präventive Telekommunikationsüberwachung durchführen. Für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft, kann sie selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen. Damit soll ein Untertauchen verhindert werden.
Verfahrensfehler im Juli
Die Abstimmung musste wiederholt werden, weil bei der ersten Verabschiedung im Juli ein Verfahrensfehler festgestellt worden war. Damals hatte nur die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten in dritter Lesung zugestimmt - bei einfachen Gesetzen ist das die Regel. In diesem Gesetz ist aber eine Zustimmung mit Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags vorgesehen, die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Abgeordneten.
In der namentlichen Abstimmung votierten nun 322 Parlamentarier für das Gesetz, 134 stimmten mit Nein, 188 enthielten sich.
Diese Nachricht wurde am 25.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
