
Nach der Vorlage soll ab Mitte kommenden Jahres ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter erhoben werden. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm soll der Satz 32 Cent betragen. Ausnahmen soll es für Hersteller geben, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren. Über das Vorhaben entscheidet noch der Bundestag.
Das Kabinett setzte außerdem eine Kommission ein, die Vorschläge für eine Pflegereform erarbeiten soll. Ihr gehören 13 Gesundheitsexperten, Juristen und Volkswirte an. Sie sollen Ende Januar erste Vorschläge präsentieren. Die Reform soll zum ersten Juli nächsten Jahres in Kraft treten.
Diese Nachricht wurde am 14.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
