
Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete am späten Abend der Bundestag in Berlin. Die Staatsanwaltschaften sollten künftig die Aufgabe übernehmen, grenzüberschreitend Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Das Bundesamt für Justiz würde sie dabei unterstützen. Geplant ist zudem, den Informationsaustausch mit Behörden in anderen EU-Staaten zu regeln. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Notwendig ist noch die Zustimmung des Bundesrats. Bundesjustizministerin Hubig betonte, der Staat wolle der Organisierten Kriminalität die finanziellen Grundlagen entziehen.
Diese Nachricht wurde am 25.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
