
Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen ihn. Eine Aussprache gab es nicht. Brandner ist auch Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete schrieb dazu auf der Plattform X, es gehe um einen Auftritt und Aussagen von ihm im hessischen Landtagswahlkampf 2023. Es habe sich jemand beleidigt gefühlt, die Staatsanwaltschaft sei tätig geworden.
Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Der Bundestag hat bereits mehrfach die Immunität von Brandner aufgehoben.
Diese Nachricht wurde am 11.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
