
Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 in Anwesenheit des damaligen Bundespräsidenten Heuss und Bundeskanzlers Adenauer feierlich eröffnet. Bereits wenige Wochen zuvor hatten die ersten Richterinnen und Richter ihre Arbeit in Karlsruhe aufgenommen.
Als höchstes deutsches Gericht wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es ist zugleich Gericht und Verfassungsorgan. Die heute 16 Richterinnen und Richter entscheiden in zwei Senaten über grundlegende Fragen des Verfassungsrechts. Ihre Entscheidungen sind unanfechtbar.
Eine besondere Rolle spielt das Gericht für die Bürgerinnen und Bürger: Mit einer Verfassungsbeschwerde können sie ihre im Grundgesetz garantierten Rechte gegenüber dem Staat geltend machen. Zudem entscheidet das Bundesverfassungsgericht bei Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen wie Bundestag und Bundesregierung.
Diese Nachricht wurde am 28.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
