
In einer entsprechenden Mitteilung verwies die DB auf ihr Hausrecht. Entsprechende Aushänge seien in den Vitrinen der Bahnhöfe oder online zu finden. Die Gastronomie in den Bahnhöfen bleibt von dem Verbot ausgenommen. Es ist auch immer noch erlaubt, verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.
Das Konsumverbot gilt an allen 5.700 Bahnhöfen der DB. Bei wiederholter Missachtung könne ein Hausverbot ausgesprochen werden, erklärte die Bahn. An rund 40 Bahnhöfen wird die Regelung bereits seit einiger Zeit umgesetzt. Dort gibt es laut der Bahn weniger Müll und weniger Konflikte.
Diese Nachricht wurde am 14.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
