
Heilmann beantragte nach eigenen Angaben in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung, weil er seine Rechte als Abgeordneter im Gesetzgebungsverfahren verletzt sieht. Ziel des Organstreitverfahrens ist es, dem Parlament zu untersagen, vor Ablauf einer Frist von mindestens 14 Tagen über das Vorhaben abzustimmen.
Heilmann erklärte, die parlamentarisch maximal verkürzten Beratungen erlaubten es nicht, die konzeptionellen Schwächen der Neuregelungen aufzuzeigen und zu ändern. Das Verfahren sei daher verfassungswidrig.
Die Regierungsparteien wollen die Novelle bereits nächste Woche im Bundestag beschließen, noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Diese Nachricht wurde am 29.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
