
Neben Deutschland stehen Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, die Niederlande und Norwegen hinter der Erklärung. Zudem werden Wirtschaftsunternehmen davor gewarnt, sich auf Bauausschreibungen zu bewerben. "Sie sollten sich der rechtlichen und auch der rufschädigenden Folgen bewusst sein, einschließlich des Risikos, sich selbst an schweren Verstößen gegen das Völkerrecht zu beteiligen."
Faktische Aufspaltung des Westjordanlandes
Auf dem Gebiet sollen zunächst mehr als 1.200 Wohnungen auf einer bislang unbebauten Fläche östlich von Jerusalem entstehen. Insgesamt geplant sind 3.400 Wohneinheiten. Konkret geht es um das sogenannte E1-Gebiet zwischen Ost-Jerusalem und der Siedlung Maale Adumim. Das Gebiet gilt als einer der sensibelsten Punkte im Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern. Eine Bebauung würde das Westjordanland faktisch in einen nördlichen und einen südlichen Teil aufspalten. Damit würde die Schaffung eines zusammenhängenden Territoriums für einen künftigen palästinensischen Staat erschwert oder gar unmöglich gemacht.
Israel lehnt Rücknahme der Pläne ab
Der britische Außenminister Miliband sagte, seine Regierung fordere eine sofortige Rücknahme des Projekts. Israels Außenminister Saar sprach dagegen von einem historischen Recht des jüdischen Volkes, seine nationale Heimstätte im Land Israel wiederzuerrichten. Nach Auffassung der UNO, des Internationalen Gerichtshofs und der Bundesregierung ist die israelische Siedlungspolitik im Westjordanland völkerrechtswidrig. Israel weist diese Sichtweise zurück.
Diese Nachricht wurde am 21.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
