Nach Ampel-Aus
Deutschlandticket und Co. - welche Projekte müssten in diesem Jahr noch beschlossen werden?

Bundeskanzler Scholz will vor einer Vertrauensfrage im Bundestag erst über Gesetze sprechen, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden sollten. Einige Projekte könnten sonst nicht zum Jahreswechsel in Kraft treten. Ohne die FDP haben SPD und Grüne aber keine Mehrheit mehr und sind auf die Opposition angewiesen. Um welche Projekte geht es? Ein Überblick.

    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gibt nach dem Informellen Treffen des Europäischen Rates eine Pressekonferenz.
    Bundeskanzler Scholz will erst über neue Gesetze, dann über die Neuwahl sprechen. (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)

    Deutschlandticket

    Nach langen Verhandlungen einigten sich die Verkehrsminister der Länder darauf, den monatlichen Preis für das Deutschlandticket im kommenden Jahr um neun Euro auf 58 Euro anzuheben. Der Bund soll die Länder bei der Finanzierung bis Ende 2025 mit 1,5 Milliarden Euro unterstützen. Dafür muss bis Jahresende noch das "Regionalisierungsgesetz" geändert werden.

    Kindergeld

    Der Entwurf des Bundeshaushalts sieht eine Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat vor. Auch der Kinderfreibeitrag sollte im kommenden Jahr steigen. Wird der reguläre Haushalt für 2025 nicht beschlossen und stattdessen die vorläufige Haushaltsführung in Kraft treten, würden neue Ausgaben wie die geplante Erhöhung des Kindergeldes zunächst ausbleiben. Theoretisch könnte auch ein eigenes Gesetz unabhängig vom Haushalt den Kindergeld-Satz neu regeln.

    Wirtschaft

    Kanzler Scholz kündigte an, nach Gesprächen mit Vertretern der Industrie wirtschaftsfördernde Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Er warb dafür, das Paket noch in diesem Jahr im Bundestag zu beschließen. Über die möglichen Maßnahmen gab es aber bereits in der Ampel-Koalition keinen Konsens - die wirtschaftspolitische Ausrichtung war einer der Kernpunkte für das Ausscheiden der FDP.

    Steuerentlastungen

    Über steuerliche Entlastungen wollte die Bundesregierung ab dem Jahreswechsel die sogenannte Kalte Progression ausgleichen, also den Effekt, dass Gehaltserhöhungen nur die Inflation ausgleichen, durch die höhere Einkommenssteuer die Kaufkraft insgesamt aber sinkt. Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt es noch nicht.

    Ukraine-Hilfe

    Bei einer vorläufigen Haushaltsführung könnten ohne Weiteres keine neuen Projekte gestartet werden. Auch für die Ukraine könnte ohne Mehrheit im Bundestag kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden. Nicht betroffen wären bereits bestellte Lieferungen.

    Rente

    Lange hat die Bundesregierung über das Rentenpaket gestritten und sich am Ende zwar geeinigt - durch den Bundestag ist die Reform aber nicht. Eigentlich sollte damit unter anderem das Rentenniveau bis 2039 gesichert werden. Die SPD pocht darauf, zumindest Teile des Pakets umzusetzen. Vor dem Aus könnte jedoch das von Ex-Finanzminister Lindner geplante geförderte Depot für eine anlageorientierte private Altersvorsorge stehen.

    Pflege

    Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung soll im Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen. Dem muss der Bundestag zwar nicht zustimmen, könnte es aber blockieren. Ebenfalls offen ist die Zukunft der von Gesundheitsminister Lauterbach geplanten Pflegereform.

    Verfassungsgericht

    Die Ampel-Koalition hatte gemeinsam mit der Union Änderungen formuliert, um das Verfassungsgericht stärker abzusichern. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden, was nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag möglich ist. Bundesinnenministerin Faeser und juristische Fachverbände drängen darauf, die Änderung noch in dieser Wahlperiode zu beschließen. Nach der Bundestagswahl könnte eine Zwei-Drittel-Mehrheit gegebenenfalls nicht mehr ohne AfD oder BSW möglich sein.
    Diese Nachricht wurde am 09.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.