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Erste Zeugenaussagen im Mladic-Prozess

Unter anderem wegen Völkermord ist der ehemalige bosnisch-serbische Militärchef Ratko Mladic vor dem UN-Tribunal in Den Haag angeklagt. Ein zähes Mammutverfahren wie gegen den gegen den serbischen Expräsidenten Milosevic soll es nicht geben. Doch 400 Zeugen sollen gehört werden. Den Auftakt macht heute ein Überlebender des Massakers von Srebrenica.

Von Kerstin Schweighöfer |
    Heute Nachmittag um 13 Uhr wird die Anklage ihren ersten Zeugen aufrufen: Elvedin Pasic, einen Bosnier. Er hat 1992 als 14-Jähriger eine Massenexekution überlebt: 150 Dorfbewohner wurden damals von serbischen Truppen ermordet, so Sprecher Frederick Swinnen von der Anklagebehörde. Pasic habe bereits in zwei früheren Prozessen ausgesagt, so Swinnen. Anschließend soll ein politischer Berater aufgerufen werden, gefolgt von einem Militärexperten und einem Dutchbatter: So nennen sich die niederländischen Blauhelme, die 1995 außerstande waren, den Völkermord von Srebrenica zu verhindern.
    Mladic war fast 16 Jahre auf der Flucht und konnte 2011 gefasst werden. Er ist in Den Haag wegen Völkermordes angeklagt, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Insgesamt geht es um 11 Anklagepunkte. Die Anklagebehörde ist sich sicher, alle 11 zweifelsfrei nachweisen zu können. Dermot Groome, einer der beiden leitenden Oberstaatsanwälte

    "Die wichtigsten Punkte betreffen den Völkermord in Srebrenica und die Belagerung von Sarajewo."

    In Srebrenica wurden im Sommer 1995 rund 7000 moslemische Jungen und Männer ermordet. Dabei hätten die serbischen Truppen unter Mladics Leitung ihren mörderischen Auftrag mit unglaublicher Disziplin, Organisation und militärischer Effizienz ausgeführt, betonte Groomes Kollege Peter McCloskey Mitte Mai während des sechsstündigen Eröffnungsplädoyers. Während der Belagerung von Sarajewo von Mai 1992 bis November 1995 kamen bis zu 10.000 Zivilisten ums Leben. So etwa schlugen im August 1995 fünf Mörsergranaten auf dem Markt von Sarajewo ein: Sie töteten 37 Menschen, 90 weitere wurden verletzt. "Das Blut floss in Strömen”, so Ankläger Dermot Groome, "menschliche Körperteile flogen durch die Luft.”

    Insgesamt will die Anklage ab heute die Aussagen von 400 Zeugen präsentieren. Der erste Zeuge hätte eigentlich bereits Ende Mai im Anschluss an die Eröffnungsplädoyers vor Gericht erscheinen sollen. Doch die Richter mussten den Prozess verschieben: Die Anklage, so stellte sich heraus, hatte ihr Beweismaterial nicht rechtzeitig und komplett der Verteidigung zur Einsicht übergeben – eine Blamage für Chefankläger Serge Brammertz.

    Schliesslich hatte der belgische Jurist immer wieder betont, alles zu tun, damit der Prozess kein Mammutverfahren wie bei Slobodan Milosevic wird: Der jugoslawische Expräsident war 2006 in seiner Zelle an Herzversagen gestorben. Im Prozess gegen Mladic wird die Anklage deshalb nur 158 ihrer 400 Zeugen aufrufen; die übrigen sind mit schriftlichen Erklärungen vertreten. Außerdem hat Chefankläger Brammertz die Anklageschrift stark reduziert, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – obwohl dies bei den Überlebenden und Angehörigen der Opfer zunächst Entsetzen und Empörung auslöste. Serge Brammertz:

    "Es hat ja Tausende von individuellen Straftaten gegeben, und wir können selbst im besten Falle nur einen Bruchteil davon vor Gegicht bringen. Und ich habe im Vorfeld des Karadzic- und auch des Mladic-Verfahrens zahlreiche Besprechungen gehabt mit Opferorganisationen. Und selbst wenn es für das individuelle Opfer sehr bedauerlich ist, dass der eigene Fall nicht vor Gericht kommt, sind wir doch auf sehr viel Verständnis gestoßen, denn jeder möchte ja sehen, dass sein Verfahren in einem absehbaren Zeitraum abgeschlossen wird."

    Mladic hingegen ist es bislang immer wieder gelungen, den Prozess hinauszuzögern. Gleich bei seinem ersten Erscheinen vor Gericht Anfang Juni 2011 forderte er mehr Zeit zur Vorbereitung, dem wurde stattgegeben. Beim zweiten Mal Anfang Juli ließ er es zum Eklat kommen, da er sich die Anklageschrift nicht anhören wollte: Der vorsitzende Richter verwies ihn des Saales.